BetrSichV

Die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, ist eine deutsche Rechtsverordnung, die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen regelt. Sie verpflichtet Arbeitgeber, vor dem Einsatz von Arbeitsmitteln eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten und diese schriftlich zu dokumentieren. Bestandteil dieser Dokumentation sind auch Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen.

Konkret fordert die BetrSichV, dass Arbeitsmittel und Anlagen regelmäßigen Wiederholungsprüfungen unterzogen werden, wobei die Prüffristen aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Als technische Orientierung gilt dabei die TRBS 1111, die das methodische Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung beschreibt. Die BetrSichV verlangt außerdem, dass die Gefährdungsbeurteilung dem aktuellen Stand der Technik entspricht und bei Bedarf aktualisiert wird. Im betrieblichen Alltag bedeutet das, dass geprüfte Arbeitsmittel und Prüfstände sichtbar gekennzeichnet sein müssen, damit Prüftermine jederzeit nachvollziehbar sind. In diesem Zusammenhang werden auch Prüfplaketten nach DGUV 3 eingesetzt.

Für den Etikettendruck und die industrielle Kennzeichnung entsteht aus der BetrSichV ein klar umrissener Anwendungsfall: Prüfplaketten und Prüfkennzeichnungen, die ausdrücklich auf die Betriebssicherheitsverordnung Bezug nehmen, werden verwendet, um den Termin der nächsten Wiederholungsprüfung an Maschinen, Arbeitsmitteln oder Prüfständen sichtbar anzubringen. Fachquellen nennen ausdrücklich Prüfplaketten „nach Betriebssicherheitsverordnung“ für die Kennzeichnung von Prüfständen. Der Druckinhalt solcher Etiketten muss die relevanten Prüffristen klar abbilden, da diese Kennzeichnungen Teil der betrieblichen Sicherheitsdokumentation sind und nicht nur informellen Charakter haben.

Für Hersteller und Käufer von Etiketten bedeutet das: Wer Prüfplaketten oder Kennzeichnungen für BetrSichV-relevante Arbeitsmittel produziert oder beschafft, muss sicherstellen, dass die Etiketten die geforderten Prüftermine dauerhaft und lesbar darstellen können. Im Bereich industrieller Kennzeichnung kommen dabei unter anderem Thermotransfer-Farbbänder als Verbrauchsmaterialien zum Einsatz. Die BetrSichV selbst macht keine belegbaren Vorgaben zu spezifischen Material- oder Haftanforderungen an die Etiketten; solche Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einsatzumfeld. Entscheidend ist jedoch, dass die Kennzeichnung betrieblich korrekt eingesetzt wird und die Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung zuverlässig wiedergibt.