ADR steht für „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. Es handelt sich um ein internationales Regulierungssystem, das einheitliche Regeln zur Einstufung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation gefährlicher Stoffe und Gegenstände für den Straßentransport in Europa festlegt.
Das ADR definiert neun Gefahrgutklassen und schreibt für jede Klasse vor, wie Verpackungen, Versandstücke, Container und Fahrzeuge zu kennzeichnen sind. Konkret bedeutet das: Verpackungen und Versandstücke erhalten rautenförmige Gefahrzettel mit klassenspezifischem Farbcode und Piktogramm, etwa eine Flamme oder einen Totenkopf. Container müssen an allen vier Seiten mit großen Gefahrgutplaketten versehen sein, Fahrzeuge an Vorder- und Rückseite. Zusätzlich sind UN-Nummern und korrekte technische Bezeichnungen anzubringen. Das Regelwerk wird regelmäßig aktualisiert: Mit ADR 2013 wurden beispielsweise die Kennzeichnungen für begrenzte Mengen grundlegend neu gestaltet, mit neuen schwarz-weißen Rautensymbolen, während frühere LQ-Labels seitdem nicht mehr zulässig sind. Ergänzend zum ADR bestehen verwandte Regelwerke für andere Verkehrsträger, darunter RID für die Eisenbahn, der IMDG-Code für den Seeverkehr und die IATA-DGR für den Luftverkehr, die ebenfalls Kennzeichnungsvorschriften enthalten.
Für den Etikettendruck hat das ADR unmittelbare und weitreichende Konsequenzen. Etikettenhersteller müssen Produkte entwickeln und drucken, die die formalen Vorgaben des ADR in Bezug auf Form, Maße, Farben und Symbole exakt einhalten. Mindestabmessungen sind verbindlich vorgeschrieben: Standardgefahrzettel messen mindestens 100 × 100 mm mit einer Rahmenlinie von mindestens 2 mm, LQ-Etiketten für Container mindestens 250 × 250 mm. Darüber hinaus müssen ADR-Etiketten über die gesamte Transportdauer witterungsbeständig, UV-beständig, wasserbeständig und abriebfest sowie jederzeit gut lesbar bleiben. In der Praxis werden dafür selbstklebende Etikettenfolien aus Kunststoff oder witterungsbeständig beschichtete Materialien eingesetzt, die für Außenanwendungen ausgelegt sind und eine hohe Haftung auf unterschiedlichen Untergründen wie Fahrzeugen, Containern und Verpackungen gewährleisten. Die Etiketten werden sowohl maschinell als auch manuell im Verpackungs- und Kommissionierprozess aufgebracht. Für Unternehmen, die Gefahrgüter versenden, ist die ADR-konforme Kennzeichnung eine gesetzliche Pflicht. Fehlende, falsche oder nicht normgerechte Etiketten können Bußgelder, Transportverbote und Haftungsrisiken nach sich ziehen. Da das ADR fortlaufend aktualisiert wird, müssen Etikettenhersteller ihre Layouts und Produktprogramme regelmäßig anpassen, um dauerhaft konforme Produkte liefern zu können.