Die LMIV – kurz für Lebensmittelinformationsverordnung – ist die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel. Sie bildet das zentrale Regelwerk für die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der gesamten EU und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten, ohne dass eine nationale Umsetzung erforderlich ist. Ziel der LMIV ist es, Verbraucher mit klaren, umfassenden und vergleichbaren Informationen zu Zutaten, Allergenen, Nährwerten, Herkunft und Haltbarkeit zu versorgen.
Im Etikettendruck legt die LMIV verbindlich fest, welche Angaben auf Etiketten vorverpackter Lebensmittel erscheinen müssen und wie diese darzustellen sind. Zu den Pflichtangaben zählen die Bezeichnung des Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis in absteigender Reihenfolge der Gewichtsanteile, die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum sowie Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmens. Hinzu kommt die Nährwertdeklaration nach dem sogenannten „Big 7″-Schema – Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz, jeweils bezogen auf 100 g oder 100 ml. Allergene müssen im Zutatenverzeichnis optisch hervorgehoben sein, etwa durch Fett- oder Kursivdruck. Die Verordnung schreibt zudem vor, dass alle Pflichtangaben in der Landessprache des Vermarktungslandes erscheinen müssen – in Deutschland und Österreich also auf Deutsch. Für die Mindestschriftgröße gilt eine x-Höhe von 1,2 mm; bei Verpackungen mit einer größten Oberfläche unter 80 cm² sind Ausnahmen möglich.
Für die Praxis des Etikettendrucks hat die LMIV weitreichende Konsequenzen, auch wenn sie keine spezifischen Drucktechnologien oder Materialien vorschreibt. Da Etiketten dauerhaft lesbar, abriebfest und unter den jeweiligen Lager- und Transportbedingungen funktionsfähig bleiben müssen, beeinflusst die Verordnung indirekt die Materialauswahl erheblich. Für Tiefkühl-, Kühl- oder Warmabfüllanwendungen werden jeweils geeignete Klebstoffe und Folienmaterialien benötigt. Das Thermotransferdruckverfahren wird in der Industrie verbreitet eingesetzt, um Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdaten direkt auf Etiketten oder Verpackungen aufzubringen. Ebenso müssen Etikettendesigns von Anfang an so konzipiert werden, dass sämtliche Pflichtangaben – darunter platzbeanspruchende Elemente wie Nährwerttabellen und Allergenhervorhebungen – vollständig und in der vorgeschriebenen Form untergebracht werden können. In Deutschland ergänzt die nationale Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) die LMIV unter anderem um Regelungen für nicht vorverpackte Lebensmittel und die Nutzung des Nutri-Score. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten können Abmahnungen, Bußgelder oder Vertriebsbeschränkungen nach sich ziehen – LMIV-Konformität ist damit eine rechtliche Grundvoraussetzung dafür, dass ein Lebensmittelprodukt überhaupt in Verkehr gebracht werden darf.