Sekundärrohstoffe im Etikettendruck bezeichnen recycelte Materialien, die aus Abfällen nach der Nutzung durch Endverbraucher gewonnen werden. Der rechtliche Begriff dafür ist Post-Consumer-Rezyklat (PCR): Das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz definiert Rezyklate in § 3 Abs. 7b KrWG als sekundäre Rohstoffe, die durch die Verwertung von Abfällen gewonnen wurden. Entscheidend ist die Abgrenzung gegenüber Post-Industrial-Rezyklaten (PIR), also Produktionsabfällen wie Randbeschnitten oder Ausschuss, die nie beim Endverbraucher waren und für gesetzliche Recyclingquoten nicht angerechnet werden.
Im technischen Kreislauf entstehen PCR-Materialien aus getrennt erfassten Abfällen von Haushalten, Gewerbe oder Industrie. Kunststoffabfälle wie Polyethylen-Folien oder PET-Verpackungen werden gesammelt, sortiert, gereinigt und mechanisch zu Rezyklatgranulat verarbeitet. Dieses Granulat wird anschließend über Extrusions- und Folienblasanlagen zu neuen Folien verarbeitet, die als Trägermaterial für Etiketten dienen. Parallel dazu werden Post-Consumer-Papierabfälle, etwa Verpackungskartons oder Büropapier, über Deinking- und Aufschlussprozesse zu Recyclingpapieren verarbeitet, die im Rollen- oder Bogenoffset, Flexo- oder Digitaldruck als Etikettenpapiere eingesetzt werden können. Die Rückverfolgbarkeit des PCR-Gehalts wird nach EN 15343 dokumentiert, da ein standardisierter chemischer Nachweis nicht existiert und der Nachweis über Lieferkettendokumentation und Zertifikate erfolgt.
Für den Etikettendruck ist das Thema aus mehreren Richtungen relevant. Etikettenhersteller setzen PCR-basierte PE- oder PET-Folien als Facestock ein und müssen dabei beachten, dass Rezyklate in Farbe, Reinheit und mechanischen Eigenschaften stärker schwanken als Primärmaterialien – was angepasste Qualitätskontrollen und Spezifikationen erfordert. Auch silikonbeschichtete Trägerpapiere von Haftetiketten werden zunehmend in Recyclingprogramme eingebunden, sodass sie als Sekundärrohstoff in den Stoffkreislauf zurückfließen. Auf der Käuferseite unterstützt der Einsatz von Etikettenmaterialien mit PCR-Anteil Anforderungen nachhaltiger öffentlicher Beschaffung sowie interne Nachhaltigkeitsziele von Markeninhabern und Händlern. Selbstdeklarationen nach DIN EN ISO 14021 und Umweltzeichen wie der Blaue Engel ermöglichen dabei kommunizierbare Nachhaltigkeitsaussagen. Das Umweltzeichen DE-UZ 30a etwa fordert mindestens 80 % PCR-Gehalt im Kunststoff. Darüber hinaus beeinflusst die Etikettenwahl die Recyclingfähigkeit der Gesamtverpackung: Die geplante EU-Verpackungsverordnung (PPWR) fordert, dass ab 2030 alle Verpackungen weitgehend recyclingfähig sein müssen, weshalb Etiketten so gestaltet sein sollten, dass sie den Recyclingprozess der Trägerverpackung nicht behindern.