Ein Textiletikett ist im fachlichen Sinne die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung eines Textilerzeugnisses, die dessen Faserzusammensetzung eindeutig ausweist. In der Europäischen Union ist diese Kennzeichnung für alle Erzeugnisse verpflichtend, deren Gewichtsanteil an Textilfasern mindestens 80 Prozent beträgt, sofern sie für den Endverbraucher bestimmt sind. Rechtsgrundlagen sind die EU-Verordnung über die Bezeichnung von Textilerzeugnissen sowie das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz.
Inhaltlich schreibt die EU-Kennzeichnungsvorschrift vor, dass die verwendeten Textilfasern in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben werden müssen. Die zulässigen Faserbezeichnungen sind dabei auf die Liste in Anhang I der entsprechenden EU-Verordnung beschränkt; Eigenbezeichnungen oder Abkürzungen außerhalb dieser Liste sind nicht zulässig. Das Etikett selbst muss deutlich, leicht lesbar und in einem einheitlichen Schriftbild gestaltet sein. Für den B2B-Bereich besteht in der EU die Möglichkeit, die Etikettierung durch Begleitpapiere zu ergänzen oder zu ersetzen, während im B2C-Handel die Kennzeichnung direkt und fest am Produkt angebracht sein muss, typischerweise eingenäht.
Für den Etikettendruck ergibt sich daraus ein klar umrissenes Anforderungsprofil. Anwendungsfelder sind vor allem Bekleidung, Heimtextilien, Möbel- und Matratzenbezüge, Campingzelte sowie Accessoires. Da das Etikett physisch fest mit dem Produkt verbunden sein muss, kommen als Trägermaterialien in erster Linie gewebte oder bedruckte Stoffe zum Einsatz, die das Einnähen erlauben und gleichzeitig die Lesbarkeitsanforderungen dauerhaft erfüllen. Für industrielle Kennzeichnungsprozesse, etwa in der Konfektionierung, werden daneben Haftetiketten als Rollenware eingesetzt, die sich in automatisierte Produktionslinien der Textil- und Bekleidungsindustrie integrieren lassen. Im Druckprozess werden Texte, Barcodes, Formen und Grafiken über Etikettensoftware in Kombination mit einem Etikettendrucker auf das jeweilige Etikettensubstrat aufgebracht.
Für Hersteller bedeutet die Kennzeichnungspflicht, dass Textiletiketten nicht nur gestalterisch, sondern vor allem inhaltlich korrekt sein müssen: Die Faserzusammensetzung muss der tatsächlichen Materialzusammensetzung des Produkts entsprechen, und das Etikett muss normkonform am Produkt befestigt sein. Fehler bei der Etikettierung können Rechtsverstöße begründen. Für Käufer liefern Textiletiketten neben der Faserzusammensetzung häufig auch Angaben zu Marke, Pflegehinweisen, Größe und Herkunft, was die Produktidentifikation und Transparenz im Textilsektor insgesamt unterstützt. Der Etikettendruck trägt damit unmittelbar zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen in einer stark regulierten Branche bei.