H-Sätze (Hazard Statements) und P-Sätze (Precautionary Statements) sind standardisierte Textbausteine im Rahmen des Global Harmonisierten Systems (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. H-Sätze beschreiben dabei die konkreten Gefährdungen, die von einem Stoff oder Gemisch ausgehen, während P-Sätze Vorsichts- und Sicherheitshinweise für den Umgang mit dem jeweiligen Gefahrstoff geben. In der Europäischen Union sind beide Satzarten als verbindliche Bestandteile der CLP-Kennzeichnung durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 rechtsverbindlich geregelt.
Die H-Sätze sind im Anhang III der CLP-Verordnung festgelegt, die P-Sätze im Anhang IV. Das bedeutet: Weder Hersteller noch Inverkehrbringer dürfen die Formulierungen frei wählen oder anpassen – die Wortlaute sind durch die Verordnung exakt vorgegeben und müssen entsprechend übernommen werden. Auf einem GHS-konformen Kennzeichnungsetikett erscheinen H- und P-Sätze gemeinsam mit weiteren Pflichtangaben: dem Produktidentifikator, den Gefahrenpiktogrammen und dem Signalwort. Zusammen bilden diese Elemente die vollständige CLP-Kennzeichnung, die dem Verwender sowohl die Art der Gefährdung als auch die notwendigen Schutzmaßnahmen kommuniziert. Die CLP-Verordnung kann darüber hinaus die Anzahl der auf einem Etikett verwendeten P-Sätze begrenzen, was bei der Etikettengestaltung entsprechend zu berücksichtigen ist.
Für den Etikettendruck hat dies unmittelbare praktische Konsequenzen. Etiketten für Gefahrstoffe sind nur dann rechtlich verwendbar, wenn sie die jeweils zutreffenden H- und P-Sätze vollständig und im vorgeschriebenen Wortlaut enthalten. Hersteller von Etiketten müssen sicherstellen, dass die rechtsverbindlichen Textbausteine korrekt und vollständig auf dem Kennzeichnungsetikett abgebildet sind – Abweichungen oder unvollständige Angaben sind nicht zulässig. Für Käufer von Etiketten bedeutet dies, dass sie bereits bei der Bestellung prüfen müssen, ob die vorgesehenen H- und P-Sätze für den jeweiligen Stoff oder das Gemisch korrekt ausgewählt und auf dem Etikett platziert sind. Da die Texte standardisiert und teils umfangreich sind, stellt ihre Unterbringung auf dem verfügbaren Etikettenformat eine gestalterische und drucktechnische Anforderung dar, die bei der Planung von Etikettengröße, Schriftgröße und Layout berücksichtigt werden muss. Die Kennzeichnung nach GHS und CLP ist damit kein gestalterischer Spielraum, sondern ein regulatorisch definierter Pflichtbestandteil jedes Gefahrstoffschildes.