Die CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) ist die zentrale europäische Vorschrift zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen – der Name leitet sich vom englischen „Classification, Labelling and Packaging“ ab. Sie setzt das internationale GHS-System der Vereinten Nationen in EU-Recht um und ist damit die verbindliche Grundlage dafür, wie gefährliche Chemikalien in Europa zu kennzeichnen sind.
Jeder Stoff und jedes Gemisch, das als gefährlich eingestuft ist, muss ein CLP-konformes Kennzeichnungsetikett tragen. Dieses Etikett enthält zwingend vorgeschriebene Elemente: Gefahrenpiktogramme, ein Signalwort (z. B. „Gefahr“ oder „Achtung“), Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze), EUH-Hinweise, den Produktidentifikator sowie die Lieferantendaten. Auch Anordnung, Schriftgröße und Gestaltung sind geregelt. Die Änderungsverordnung (EU) 2024/2865 von November 2024 hat diese Anforderungen weiter konkretisiert: Vorgeschrieben sind seither schwarze Schrift auf weißem Hintergrund, eine einzelne serifenlose Schriftart sowie ein Zeilenabstand von mindestens 120 Prozent der Schriftgröße. Mindestschriftgrößen richten sich nach dem Füllvolumen der Verpackung. Darüber hinaus regelt die Revision den Einsatz von Faltetiketten, bei denen festgelegt ist, welche Pflichtinformationen auf der Außenseite, den Innenseiten und dem Klebeblatt erscheinen müssen. Auch digitale Kennzeichnungsetiketten – etwa per scanfähigem Code abrufbar – wurden durch die Revision rechtlich zugelassen. In Deutschland gilt zusätzlich die Pflicht zur Kennzeichnung in deutscher Sprache.
Für den Etikettendruck hat die CLP-Verordnung weitreichende praktische Konsequenzen. Sie bestimmt unmittelbar das Layout, die Inhalte und die technischen Anforderungen an jedes Gefahrstoffetikett. Da Chemikalien-Etiketten häufig aggressiven Stoffen, Feuchtigkeit und mechanischer Belastung ausgesetzt sind, müssen die eingesetzten Etikettenmaterialien chemikalienbeständig sein, damit die vorgeschriebene Kennzeichnung dauerhaft lesbar bleibt. In der Praxis werden solche Etiketten oft ergänzend nach weiteren Standards geprüft, etwa BS 5609 für Seewasserbeständigkeit oder nach den Anforderungen des ADR-Gefahrgutrechts. Die Auswahl von Klebstoff und Trägermaterial muss außerdem sicherstellen, dass das Etikett mit dem verpackten Stoff chemisch verträglich ist und auf der Verpackungsoberfläche dauerhaft haftet. Drucksysteme müssen die vorgegebenen Schriftgrößen, Kontraste und Piktogrammgrößen zuverlässig reproduzieren können. Unternehmen sind verpflichtet, Etiketten bei neuen oder verschärften Einstufungen innerhalb von sechs Monaten zu aktualisieren, in anderen Fällen innerhalb von 18 Monaten. Die Revision 2024/2865 verpflichtet zudem Betreiber von Nachfüllstationen im Einzelhandel zu spezifischen Kennzeichnungsvorgaben und verlangt, dass auch Werbung für gefährliche Stoffe alle relevanten Gefahrenhinweise enthält.