Ein P-Satz (Precautionary Statement) ist ein standardisierter Sicherheitshinweis, der nach der EU-CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) für gefährliche Stoffe und Gemische vorgeschrieben ist. Er gibt in kodierter und international abgestimmter Wortfassung an, wie mit einem Gefahrstoff umzugehen ist, um Risiken für Gesundheit und Umwelt zu vermeiden. P-Sätze lösten im Rahmen der Einführung des GHS (Globally Harmonized System) in der EU die früheren S-Sätze ab.
Jeder P-Satz besteht aus einem Kenncode und einem festgelegten Wortlaut – etwa P280 für Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung. Die vollständige Liste ist in Anhang IV der CLP-Verordnung geregelt. Systematisch gliedern sich P-Sätze in fünf Gruppen: P1xx für allgemeine Hinweise, P2xx für Prävention, P3xx für Reaktion bei Unfällen, P4xx für Lagerung und P5xx für Entsorgung. Gemäß Anhang IV dürfen einzelne P-Sätze zu Kombinationen zusammengefasst werden, die dann als ein einziger P-Satz zählen. Artikel 28 der CLP-Verordnung legt zudem fest, dass auf einem Kennzeichnungsetikett in der Regel nicht mehr als sechs P-Sätze stehen sollen, es sei denn, Art und Schwere der Gefahr erfordern mehr.
Für den Etikettendruck sind P-Sätze aus mehreren Gründen unmittelbar relevant. Sie sind gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil jedes Kennzeichnungsetiketts für gefährliche Stoffe und Gemische – zusammen mit Gefahrenpiktogrammen, Signalwort und H-Sätzen. Solche Etiketten finden sich direkt auf Behältern wie Flaschen, Kanistern und Fässern sowie auf Umverpackungen. Ein zentrales Prinzip ist dabei die Unveränderlichkeit der Wortlaute: Die genaue Formulierung jedes P-Satzes muss exakt so übernommen werden, wie sie in Anhang IV der CLP-Verordnung festgelegt ist – Abweichungen sind nicht zulässig. Das stellt konkrete Anforderungen an Layout und Textwiedergabe beim Druck: Alle vorgeschriebenen P-Sätze müssen vollständig und lesbar auf dem Etikett erscheinen.
Für Hersteller und Inverkehrbringer bedeutet dies in der Praxis, dass die korrekte Auswahl der P-Sätze entsprechend der CLP-Einstufung des jeweiligen Stoffs oder Gemischs erfolgen muss. Etikettier- und Gefahrstoffsoftware muss die aktuellen P-Sätze gemäß Anhang IV verwalten und bei Änderungen durch Anpassungstechnischen Fortschritt (ATP) aktualisieren. Der gezielte Einsatz von P-Satz-Kombinationen ermöglicht es, Platz auf dem Etikett zu sparen und dennoch die Vorgaben zur Höchstanzahl einzuhalten – ein Aspekt, der bei der Etikettenlayoutplanung besonders bei kleinen Behältern praktisch ins Gewicht fällt. Für nachgeschaltete Anwender und Unternehmen, die gekennzeichnete Produkte weiterverwenden, bilden die P-Sätze auf dem Etikett zugleich die Grundlage für Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen.