BauPVO (Bauproduktenverordnung)

Die BauPVO (Bauproduktenverordnung) ist die europäische Rechtsgrundlage für harmonisierte Regeln zum Inverkehrbringen und zur Bereitstellung von Bauprodukten auf dem EU-Binnenmarkt. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen Bauprodukte mit der CE-Kennzeichnung versehen werden dürfen, und verpflichtet Hersteller zur Abgabe einer Leistungserklärung – nach neuer Rechtslage einer Leistungs- und Konformitätserklärung – sowie zur Einhaltung definierter Pflichten als Wirtschaftsakteure.

Die BauPVO greift für alle Bauprodukte, die von harmonisierten Normen (hEN) oder einer Europäischen Technischen Bewertung erfasst sind. Für diese Produkte schreibt die Verordnung ein System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit vor, in das je nach Produktkategorie auch notifizierte Stellen sowie die werkseigene Produktionskontrolle des Herstellers eingebunden sind. Die CE-Kennzeichnung darf dabei ausschließlich auf Basis der wesentlichen Merkmale erfolgen, zu denen der Hersteller tatsächlich eine Leistung erklärt hat. Darüber hinaus sind Hersteller verpflichtet, ihre Produkte mit einem eindeutigen Identifizierungskennzeichen zu versehen – etwa einer Typen-, Chargen- oder Seriennummer. Eine aktuelle Entwicklung ist die Einführung eines digitalen Produktpasses sowie die Erweiterung der Anforderungen um Umweltaspekte im Rahmen der novellierten BauPVO.

Für den Etikettendruck ergibt sich aus der BauPVO ein klar definierter Kennzeichnungsrahmen. Die CE-Kennzeichnung ist vorrangig direkt auf dem Bauprodukt oder auf einem daran befestigten Etikett anzubringen. Nur wenn die Art des Produkts dies nicht zulässt oder nicht rechtfertigt, darf die Kennzeichnung auf die Verpackung oder die Begleitunterlagen ausweichen. Das bedeutet: In einer Vielzahl von Fällen ist ein physisches Etikett der vorgesehene Kennzeichnungsträger, und dieser muss die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft tragen. Diese drei Anforderungen – Sichtbarkeit, Lesbarkeit, Dauerhaftigkeit – sind rechtlich bindend und wirken sich unmittelbar auf die Auswahl geeigneter Etiketten aus. Ein Etikett, das unter Baustellenbedingungen, bei Lagerung oder Transport unleserlich wird oder sich ablöst, erfüllt die Anforderungen der BauPVO nicht. Hinzu kommt, dass die Pflicht zur Angabe von Typen-, Chargen- oder Seriennummern den Informationsumfang auf dem Etikett festlegt und damit auch dessen Flächenbedarf und Gestaltung beeinflusst. Käufer und Hersteller von Etiketten für Bauprodukte müssen folglich sicherstellen, dass ihre Etiketten nicht nur die korrekten Pflichtangaben enthalten, sondern diese auch unter den jeweiligen Einsatzbedingungen dauerhaft lesbar bleiben. Welche konkreten Materialien, Klebstoffe oder Druckverfahren dafür geeignet sind, gibt die BauPVO selbst nicht vor – das liegt in der Verantwortung des Herstellers.