Die CE-Kennzeichnung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Konformitätskennzeichnung der Europäischen Union, mit der Hersteller erklären, dass ihr Produkt alle einschlägigen EU-Harmonisierungsvorschriften erfüllt und im europäischen Binnenmarkt frei verkehren darf. Sie ist kein Qualitäts- oder Prüfsiegel, sondern eine rechtsgültige Erklärung gegenüber Marktaufsichts- und Zollbehörden. Rechtsgrundlage für Erscheinungsbild und Anbringungsbedingungen ist insbesondere Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008.
Bevor ein Hersteller die CE-Kennzeichnung anbringen darf, muss er alle anwendbaren EU-Richtlinien und Verordnungen ermitteln, das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchführen sowie technische Unterlagen und eine EU-Konformitätserklärung erstellen und aufbewahren. Erst nach Abschluss dieses Verfahrens und vor dem Inverkehrbringen darf das CE-Symbol angebracht werden. Ist eine notifizierte Stelle am Bewertungsverfahren beteiligt, erscheint deren vierstellige Kennnummer neben dem CE-Zeichen. Die Kennzeichnung ist ausschließlich für Produkte zulässig, die unter harmonisierte EU-Vorschriften fallen, die sie ausdrücklich vorschreiben. Eine unzulässige Verwendung kann zu marktaufsichtlichen Maßnahmen und Sanktionen führen.
Für den Etikettendruck ergibt sich aus diesen Anforderungen eine Reihe konkreter Vorgaben. Primär muss das CE-Zeichen sichtbar, lesbar und dauerhaft direkt auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht werden. Nur wenn dies nicht möglich oder verhältnismäßig ist, darf es auf die Verpackung oder Begleitunterlagen ausweichen. Daraus folgt, dass in der industriellen Kennzeichnung das CE-Symbol regelmäßig auf gedruckten Typenschildern oder Produktetiketten erscheint, etwa bei Maschinen, Elektrogeräten oder anderen kennzeichnungspflichtigen Waren. Die Verordnung schreibt keine bestimmte Drucktechnik vor, verlangt aber eine Beständigkeit der Kennzeichnung über den gesamten Produktlebenszyklus. In der Praxis kommen je nach Anforderung Thermotransfer-, Inkjet-, Laser- oder andere Druckverfahren auf Metall- oder Kunststofftypenschildern sowie auf Haftetiketten aus Kunststoff oder Verbundmaterialien zum Einsatz.
Etikettenhersteller müssen das CE-Symbol in korrekter Form, mit den festgelegten Proportionen und einer Mindesthöhe von 5 mm drucken können. Jede Verfremdung der grafischen Vorlage ist unzulässig. Die rechtliche Verantwortung für die Konformität des Produkts liegt dabei ausschließlich beim Produkthersteller, nicht beim Etikettenhersteller. Käufer von Etiketten und Typenschildern müssen ihrerseits sicherstellen, dass die gewählten Materialien und Druckverfahren eine dauerhafte und lesbare Wiedergabe des CE-Zeichens auf dem vorgesehenen Träger gewährleisten. Für den Endverbraucher signalisiert die CE-Kennzeichnung lediglich die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen und richtet sich in erster Linie an Behörden und Marktüberwachungsstellen.