Die BfR-Empfehlung XIV „Polymer-Dispersionen“ ist eine fachliche Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zur gesundheitlichen Bewertung von Beschichtungen auf Basis von Kunststoffdispersionen, die bei Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt eingesetzt werden. Sie ist keine verbindliche Rechtsnorm, gilt jedoch als Maßstab für den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik und wird von der Lebensmittelüberwachung zur Beurteilung der Gesetzeskonformität herangezogen. Abweichungen können daher zu lebensmittelrechtlichen Beanstandungen führen.
Inhaltlich legt die Empfehlung in ihrer Fassung vom 1. April 2022 fest, welche Ausgangsstoffe und Hilfsstoffe in Polymer-Dispersionen zulässig sind und welche Migrations- sowie Gehaltsgrenzwerte eingehalten werden müssen. So gilt für Emulgatoren ein summarischer Migrationsgrenzwert von 5 mg/dm² aus dem fertig beschichteten Bedarfsgegenstand, während der Gesamtgehalt von Gleitmitteln und Antioxidantien im Dispersionsfilm jeweils auf maximal 1 % begrenzt ist. Die Empfehlung gilt ausschließlich für Beschichtungen, die bis 90 °C eingesetzt werden, und umfasst weichmacherfreie Beschichtungen für Lebensmittelkontaktmaterialien im Sinne des LFGB sowie nicht zum Verzehr bestimmte Käseüberzüge. Als übergeordneter rechtlicher Rahmen gilt die EU-Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, ergänzt durch die EU-Kunststoffverordnung Nr. 10/2011 für Kunststoffmaterialien.
Für den Etikettendruck ist die BfR-Empfehlung XIV konkret dann relevant, wenn Dispersionsklebstoffe oder dispersionsbasierte Beschichtungen auf Etiketten verwendet werden, die auf Lebensmittelverpackungen aufgebracht werden. Der Verband der Hersteller selbstklebender Etiketten (VskE) nennt sie ausdrücklich in seinem Leitfaden zur Konformität von Haftetiketten für Lebensmittelverpackungen. In der Praxis wird die Empfehlung in Konformitäts- und Herstellererklärungen referenziert, in denen dokumentiert wird, ob ein Klebstoff für direkten, indirekten oder Schnittkantenkontakt mit Lebensmitteln geeignet ist. Hersteller von Etiketten und Klebstoffen sind verpflichtet, entsprechende Prüf- und Konformitätsunterlagen bereitzustellen. Dazu können Migrationsprüfungen mit Lebensmittelsimulanzien erforderlich sein, um die in der Empfehlung genannten Grenzwerte nachzuweisen. Da für Klebstoffe bislang keine EU-Einzelmaßnahme existiert, kommt der BfR-Empfehlung XIV als nationaler Orientierungsrahmen eine besonders zentrale Rolle zu. Für Etikettenhersteller bedeutet das konkret: Wer Dispersionsklebstoffe oder dispersionsbasierte Beschichtungen für Lebensmittelverpackungen einsetzt, muss die Anforderungen der BfR-Empfehlung XIV bei der Materialauswahl, Formulierung und Dokumentation zwingend berücksichtigen.