Lebensmittelkontakt

Lebensmittelkontakt bezeichnet im technischen Sinne die Eigenschaft von Materialien und Gegenständen, dazu bestimmt zu sein, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Als EU-weite Rahmenregelung gilt hierfür die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, die grundlegende Anforderungen an alle solchen Materialien und Produkte festlegt. Kernforderung ist, dass diese Materialien keine Stoffe in Mengen abgeben dürfen, die die Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung von Lebensmitteln unvertretbar verändern oder deren organoleptische Eigenschaften wie Geschmack und Geruch beeinträchtigen.

Im Etikettendruck betrifft der Begriff sämtliche Etikettenbestandteile, die direkt oder indirekt mit Lebensmitteln in Berührung kommen können – also Druckfarben, Lacke, Trägermaterialien und Klebstoffe. Eine besondere Rolle spielen dabei Low-Migration-Druckfarben, die verhindern sollen, dass Drucksubstanzen auf das Lebensmittel übergehen. UV-Farben etwa müssen in diesem Kontext als Low-Migration-Farben zertifiziert sein. Bei Klebstoffen wird zwischen direktem und indirektem Lebensmittelkontakt unterschieden: Für indirekte Anwendungen gilt unter anderem die FDA 21 CFR 175.105, für direkten Kontakt die FDA 21 CFR 175.125. Für Etiketten, die direkt auf trockene oder feuchte, nicht fettende Lebensmittel geklebt werden, kommen speziell entwickelte Schmelzklebstoffe zum Einsatz. Ergänzend zur EU-Rahmenverordnung legt die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 spezifische Migrationsgrenzwerte für Kunststoffmaterialien fest, während die EuPIA-Ausschlusslisten bei Druckfarben für indirekten Kontakt herangezogen werden.

Für Etikettenhersteller und -käufer hat der Begriff konkrete praktische Konsequenzen. Hersteller sind verpflichtet sicherzustellen, dass alle eingesetzten Etikettenbestandteile für die jeweilige Anwendung geeignet sind und die geltenden Vorschriften erfüllen. Die gute Herstellungspraxis (GMP) ist dabei eine ausdrückliche Voraussetzung für zulässige Stoffübergänge. Erschwerend kommt hinzu, dass für bestimmte Etikettenkomponenten wie Papier, Druckfarben oder Klebstoffe keine Konformitätserklärung ausgestellt werden kann, was einen erhöhten Nachweis- und Dokumentationsbedarf entlang der gesamten Lieferkette mit sich bringt. Für Einkäufer und Endverbraucher dient die Kennzeichnung „für Lebensmittelkontakt“ oder das international bekannte Glas-Gabel-Symbol als zentrales Prüfmerkmal. Diese Angabe muss sich auf dem Gegenstand selbst, seiner Verpackung oder dem Etikett befinden; ist die Fläche dafür zu klein, ist eine gut sichtbare Anzeige in unmittelbarer Nähe zulässig. Zusätzlich gelten für die Kennzeichnung von Lebensmitteln selbst die Anforderungen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die Pflichtangaben auf Lebensmitteletiketten regelt.