BfR steht für Bundesinstitut für Risikobewertung, eine wissenschaftlich unabhängige Bundeseinrichtung, die Gesundheitsrisiken von Stoffen in Lebensmitteln, Produkten und Chemikalien bewertet. Im Kontext des Etikettendrucks sind vor allem die „BfR-Empfehlungen zu Materialien für den Lebensmittelkontakt“ maßgeblich – eine seit 1958 herausgegebene Sammlung von Bewertungsgrundlagen, die festlegen, welche Materialien gesundheitlich unbedenklich mit Lebensmitteln in Berührung kommen dürfen. Diese Empfehlungen sind keine verbindlichen Rechtsnormen, gelten jedoch als anerkannter Stand von Wissenschaft und Technik und werden zur Konkretisierung des Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 herangezogen.
Diese EU-Verordnung schreibt vor, dass Materialien mit Lebensmittelkontakt keine Bestandteile abgeben dürfen, die die menschliche Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung von Lebensmitteln unvertretbar verändern oder deren Geruch und Geschmack beeinträchtigen. Ergänzend dazu untersagt § 31 LFGB das Inverkehrbringen von Gegenständen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen. Wo EU-weit harmonisierte Einzelregelungen fehlen – etwa für Klebstoffe oder Papier und Karton – schließen die BfR-Empfehlungen diese regulatorischen Lücken. Für Papier und Karton ist insbesondere die BfR-Empfehlung XXXVI eine anerkannte Bewertungsgrundlage. Migrationsprüfungen, bei denen untersucht wird, ob und in welcher Menge Substanzen aus einem Material in Lebensmittel übergehen, gehören zum methodischen Kern dieser Bewertungen.
Für den Etikettendruck ist der BfR-Bezug unmittelbar materialrelevant. Hersteller von Haftetiketten für Lebensmittelverpackungen müssen sicherstellen, dass ihre Etikettenverbunde aus Papier oder Kunststofffolie sowie die eingesetzten Klebstoffe den BfR-Empfehlungen entsprechen. Da für Klebstoffe bislang keine EU-Einzelmaßnahme existiert, sind die BfR-Empfehlungen hier das zentrale Prüfreferenz. Etiketten werden in der Branche häufig als „BfR-konform“ oder „nach BfR geprüft“ deklariert, wenn die Materialien diese Anforderungen erfüllen. Der BfR-Bezug betrifft ausschließlich die Materialseite – Substrate, Klebstoffe, ggf. Druckfarben –, nicht das Druckverfahren oder die eingesetzte Maschine selbst.
Für Etikettenhersteller bedeutet das konkret: Materialien sind entsprechend auszuwählen und zu dokumentieren. Existiert eine EU-Einzelmaßnahme wie die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffe, ist eine formale Konformitätserklärung erforderlich. Für nicht harmonisierte Materialien werden Beschaffenheitsbeschreibungen unter Verweis auf BfR-Empfehlungen erstellt. Für Einkäufer von Etiketten – etwa Lebensmittelhersteller oder Verpacker – ist die BfR-Konformität ein zentrales Auswahlkriterium: Sie dient als Nachweis gesundheitlicher Unbedenklichkeit, erleichtert Audits und Zertifizierungen und ist Voraussetzung dafür, dass gekennzeichnete Produkte in Deutschland rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden dürfen.