DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die Arbeitgeber verpflichtet, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen regelmäßig auf ihren sicheren Zustand prüfen zu lassen. Die Vorschrift, die früher unter der Bezeichnung BGV A3 bekannt war, definiert dabei Prüfpflicht, Prüfintervalle und die Anforderungen an die Prüforganisation. Als elektrische Betriebsmittel gelten nach dieser Vorschrift alle Gegenstände, die dem Anwenden elektrischer Energie oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen dienen.
Nach jeder erfolgreich abgeschlossenen Prüfung sind die geprüften Geräte und Anlagen mit Prüfetiketten beziehungsweise Prüfplaketten zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung dient als sichtbarer Nachweis, dass eine sicherheitstechnische Prüfung stattgefunden hat, und gibt zugleich an, wann die nächste Prüfung fällig ist. Die Prüfintervalle richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung; als Richtwerte gelten beispielsweise vier Jahre für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel sowie zwölf bis vierundzwanzig Monate für ortsveränderliche Betriebsmittel. Rechtlich flankiert wird die Vorschrift durch die Betriebssicherheitsverordnung, die die Sicherheitspflicht des Arbeitgebers grundlegend verankert, während VDE-Normen die technische Durchführung der Prüfungen konkretisieren.
Für den Etikettendruck entsteht aus DGUV Vorschrift 3 eine konstante und klar definierte Nachfrage nach spezifizierten Prüfetiketten. Solche Etiketten müssen mindestens Prüfdatum, nächsten Prüftermin und einen Hinweis auf die Prüfgrundlage, typischerweise in Form des Aufdrucks „geprüft nach DGUV V3″, enthalten. Da sie an Maschinen, Fertigungsanlagen, Bürogeräten und Geräten im Außenbereich dauerhaft lesbar bleiben müssen, kommen überwiegend Folienetiketten und Industrieetiketten zum Einsatz, die mechanischen, chemischen und Witterungseinflüssen standhalten. Gängige Formate sind etwa selbstklebende rechteckige Etiketten im Format 40 × 15 mm oder runde Plaketten mit einem Durchmesser von 30 bis 50 mm, jeweils mit vorgedruckten Feldern für Monat, Jahr und Prüferkennzeichen.
Die DGUV-Information zu wiederkehrenden Prüfungen empfiehlt ausdrücklich, auf den Etiketten zusätzlich Inventarnummern oder Barcodes aufzudrucken, um geprüfte Geräte eindeutig mit den zugehörigen Prüfberichten und digitalen Prüfprotokollen verknüpfen zu können. In der Praxis werden dazu entweder industriell vorgedruckte Standardetiketten verwendet, die vor Ort nur noch handschriftlich ergänzt werden, oder vollständig individualisierte Etiketten, die per Thermotransferdrucker oder Digitaldruck mit Barcode, fortlaufender Nummerierung und Firmenlogo produziert werden. Für Etikettendruckereien bedeutet DGUV Vorschrift 3 damit ein klar abgegrenztes Produktsegment mit definierten technischen Anforderungen an Haltbarkeit, Lesbarkeit und Informationsgehalt, das sich sowohl über Standardware als auch über individuell konfigurierte Druckaufträge bedienen lässt.