Das GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit“) ist das einzige gesetzlich geregelte Prüfzeichen für Produktsicherheit in Europa und basiert auf dem deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), insbesondere den §§ 20–23. Es bestätigt, dass eine staatlich anerkannte, unabhängige Prüfstelle ein verwendungsfertiges Produkt auf Sicherheit geprüft hat und die laufende Fertigung überwacht. Die Verwendung des Zeichens ist freiwillig, aber sobald ein Hersteller es nutzt, ist er an streng definierte rechtliche Anforderungen gebunden.
Die Vergabe des GS-Zeichens setzt voraus, dass ein Baumuster des Produkts durch eine zugelassene GS-Stelle geprüft und zertifiziert wurde. Das Zertifikat ist zeitlich begrenzt und gilt maximal fünf Jahre oder für ein festgelegtes Fertigungskontingent. Nach Ablauf darf das Zeichen auf neu produzierten Produkten nicht mehr verwendet werden. Parallel zur GS-Zertifizierung kann für viele technische Produkte auch die CE-Kennzeichnung verpflichtend sein; in bestimmten Fällen schließt eine gleichwertige CE-Kennzeichnung die zusätzliche Vergabe des GS-Zeichens aus. Die grafische Gestaltung des Zeichens selbst – Beschriftung, Umrandung, Proportionen und Linienverhältnisse – ist in der Anlage zum ProdSG verbindlich festgelegt.
Für den Etikettendruck und die industrielle Kennzeichnung hat das GS-Zeichen unmittelbare praktische Konsequenzen. Das Zeichen muss auf dem Produkt gut sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein – eine Anforderung, die direkt die Wahl des Kennzeichnungsverfahrens beeinflusst. In der Praxis wird das GS-Zeichen entweder direkt auf das Gehäuse gedruckt oder geprägt, auf Typenschildern aus Metall oder Kunststoff aufgebracht oder auf selbstklebende Etiketten gedruckt, die dauerhaft auf dem Produkt verbleiben. Folien- oder Papieretiketten müssen dabei mechanischen und thermischen Belastungen standhalten, da die Dauerhaftigkeit der Kennzeichnung im Rahmen der GS-Prüfung mitbewertet wird.
Für Etikettendruckbetriebe gilt: Das GS-Logo darf nur dann auf ein Etikett gedruckt werden, wenn der Auftraggeber über ein gültiges GS-Zertifikat für genau das betreffende Produkt verfügt. Gestaltung und Skalierung des Zeichens müssen den formalen Vorgaben der ProdSG-Anlage entsprechen, Abweichungen sind nicht zulässig. Läuft das Zertifikat des Auftraggebers ab, dürfen keine neuen Etiketten mit dem GS-Zeichen mehr produziert werden. Wer das Zeichen ohne gültiges Zertifikat verwendet, riskiert dessen Entzug durch die Prüfstelle. Das GS-Zeichen ist damit nicht nur ein Sicherheitssignal für Endverbraucher, sondern ein rechtlich verbindlicher Rahmen, der die gesamte Prozesskette vom Druckauftrag bis zur Anbringung am Produkt reguliert.