Maschinenrichtlinie

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine europäische Richtlinie, die grundlegende Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum festlegt. Sie bildet die rechtliche Basis für die CE-Kennzeichnung sowie für die sicherheitsrelevante Kennzeichnung im Maschinenbau und harmonisiert die Anforderungen an Maschinen und Maschinenanlagen innerhalb der EU.

Bevor ein Hersteller eine Maschine auf dem europäischen Markt in Verkehr bringen darf, muss er ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, eine Technische Dokumentation erstellen, eine EG-Konformitätserklärung ausstellen und abschließend die CE-Kennzeichnung am Produkt anbringen. Diese CE-Kennzeichnung ist die einzige Kennzeichnung, die die Konformität einer Maschine mit der Maschinenrichtlinie anzeigt, und stellt die zwingende Voraussetzung dar, damit das Produkt in der EU und in EFTA-Staaten eingeführt und verkauft werden kann. Konkret schreibt Abschnitt 1.7.3 der Richtlinie vor, welche Angaben eine Maschine tragen muss: Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers, Bezeichnung der Maschine, CE-Kennzeichnung, Baureihen- oder Typbezeichnung, gegebenenfalls eine Seriennummer sowie das Baujahr. Ergänzend gibt das Produktsicherheitsgesetz vor, dass die CE-Kennzeichnung sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Produkt oder seinem Typenschild angebracht sein muss. Fehlen Pflichtangaben auf dem Typenschild, können Marktüberwachungsbehörden eingreifen. Ab dem 20. Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie durch die neue Maschinenverordnung 2023/1230 abgelöst, auf die sich Hersteller rechtzeitig vorbereiten müssen.

Für den Etikettendruck und die industrielle Kennzeichnung ist die Maschinenrichtlinie unmittelbar relevant: Jede Maschine im Geltungsbereich der Richtlinie benötigt ein Typenschild, das als „Ausweis“ des Produkts alle geforderten Informationen trägt. In der Praxis wird dieses Typenschild häufig als gedrucktes Etikett realisiert, das auf der Maschine befestigt wird. Die Richtlinie schreibt zwar keine konkreten Materialien oder Druckverfahren vor, fordert jedoch ausdrücklich Dauerhaftigkeit, Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Kennzeichnung. Daraus ergeben sich für Etikettenhersteller und Maschinenbauer gleichermaßen funktionale Anforderungen an das gewählte Etikettensubstrat und das Druckverfahren: Die Kennzeichnung muss unter realen Betriebsbedingungen langfristig lesbar bleiben. Anbieter industrieller Kennzeichnungslösungen bieten entsprechend CE-Etiketten, Industrieschilder und Typenschilder an, die auf den normgerechten Informationsumfang ausgelegt sind. Für Einkäufer und Produktionsverantwortliche bedeutet das: Bei der Auswahl von Typenschildern und CE-Etiketten müssen nicht nur Gestaltung und Inhalt, sondern vor allem die Dauerhaftigkeit der Ausführung sichergestellt sein, um die Anforderungen der Maschinenrichtlinie rechtskonform zu erfüllen.