Rezyklierbarkeit bezeichnet im Kontext des Etikettendrucks die technische Eignung eines etikettierten Produktes oder seiner Verpackung, nach der Nutzung in vorhandenen Sammel-, Sortier- und Verwertungsanlagen stofflich recycelt zu werden, ohne dass Etikett, Klebstoff oder Druckfarben den Recyclingprozess wesentlich beeinträchtigen. Das deutsche Verpackungsgesetz spricht in diesem Zusammenhang von Recyclingfähigkeit, wenn das Verpackungsdesign so ausgelegt ist, dass verwendete Materialien in einem Wertstoffkreislauf gehalten und zu einem materialgleichen Sekundärprodukt verarbeitet werden können.
Technisch setzt Rezyklierbarkeit voraus, dass drei Bedingungen erfüllt sind: eine vorhandene Sortier- und Verwertungsinfrastruktur, die Sortierbarkeit der Verpackung sowie die Abwesenheit von Recyclingunverträglichkeiten. Im Bereich Kunststoffverpackungen werden Etiketten beim PET-Recycling beispielsweise in Heißwaschverfahren von den Flakes getrennt; dabei wird auch der Klebstoff entfernt. Papierrecyclinganlagen nutzen Screening-Prozesse, durch die Haftklebstoffe weitgehend abgeschieden werden, sodass sie den Prozess in der Regel nicht stören. Kleberanteile unter 0,01 Prozent des Gesamtgewichts einer Papierverpackung müssen recyclingsseitig nicht gesondert berücksichtigt werden. Die EU plant zudem, dass ab 2030 jede in der EU in Verkehr gebrachte Verpackung einen Mindestanteil von 70 Prozent Recycelbarkeit erreichen muss.
Für den Etikettendruck hat Rezyklierbarkeit unmittelbare Auswirkungen auf die Materialwahl, das Etikettendesign und die Klebstoffauswahl. Folienetiketten aus demselben Kunststoff wie die Verpackung – etwa ein PE-Etikett auf einem PE-Beutel – gelten als homogene Verpackung und können unter einem einheitlichen Recycling-Code geführt werden, was die Rezyklierbarkeit erhöht. Zu den bevorzugten Materialien zählen PP, PE und transparentes PET, da diese in bestehenden Systemen hohe Recyclingquoten erzielen. Zunehmend kommen auch Rezyklate wie rPET und rPP als Etikettenmaterialien zum Einsatz. Die Etikettengröße spielt ebenfalls eine Rolle: Je kleiner die Etikettenfläche, desto weniger wird die automatische Nahinfrarot-Sortierung des Hauptmaterials gestört; das deutsche Verpackungsregister empfiehlt daher eine Etikettenfläche von unter 50 Prozent der Gesamtverpackungsoberfläche. Bei der Klebstoffauswahl sind wasserlösliche oder ablösbare Systeme zu bevorzugen, sofern der Einsatzbereich dies erlaubt. Stark eingefärbte Etiketten sowie Mischverbunde aus verschiedenen Materialien können den Recyclingprozess beeinträchtigen und sind daher zu vermeiden. Hersteller, die recyclinggerechtes Design nachweisen können, profitieren zudem von finanziellen Anreizen, die § 21 des Verpackungsgesetzes für solche Lösungen vorsieht.