RoHS

RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“ und bezeichnet die EU-Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie löste die frühere Richtlinie 2002/95/EG ab und regelt, welche Gefahrstoffe in welchen Mengen in Elektro- und Elektronikgeräten enthalten sein dürfen. Ziel ist es, Gesundheit und Umwelt vor besonders problematischen Substanzen zu schützen und deren Eintrag in den Elektronikschrott zu verringern.

Die Richtlinie beschränkt konkrete Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle und polybromierte Diphenylether. Der zulässige Gewichtsanteil dieser Stoffe in einem Bauteil beträgt grundsätzlich maximal 0,1 Prozent, für Cadmium 0,01 Prozent. Die Vorgaben gelten für sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabel und Ersatzteile, die in der EU in Verkehr gebracht werden. RoHS schreibt kein eigenes Pflichtzeichen vor: Die Konformität wird über das CE-Kennzeichen dokumentiert, das eine entsprechende EU-Konformitätserklärung voraussetzt. Freiwillig genutzte RoHS-Aufkleber an Geräten und Baugruppen sind am Markt etabliert, rechtlich jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Für den Etikettendruck ist RoHS auf zwei Ebenen relevant. Erstens als Kennzeichnungsaufgabe: Gerätehersteller benötigen Etiketten, mit denen sie ihre Produkte als RoHS-konform ausweisen. Anbieter von Industriekennzeichnungen führen solche RoHS-Aufkleber explizit als Produktkategorie zur Kennzeichnung von Maschinen, Anlagen und elektronischen Produkten. Zweitens als Materialfrage: Etiketten fallen zwar nicht selbst unter die RoHS-Richtlinie, doch wenn sie auf RoHS-pflichtigen Produkten eingesetzt werden, dürfen sie die beschränkten Stoffe nicht in relevanten Mengen enthalten. Folien, Klebstoffe, Beschichtungen und Farbsysteme eines Etiketts können sonst dazu beitragen, dass der zulässige Gesamtgehalt des Geräts überschritten wird. Etikettenhersteller müssen daher prüfen, ob ihre Materialien und Rezepturen RoHS-konform sind, und führen zu diesem Zweck gründliche Analysen ihrer Produktlinien durch. Die Liste der relevanten Substanzen wird durch die Europäische Chemikalienagentur fortlaufend aktualisiert, was eine kontinuierliche Überprüfung der eingesetzten Materialien erfordert. Gegenüber Kunden aus der Elektronikbranche sind auf Anfrage entsprechende Konformitätserklärungen oder Materialdaten bereitzustellen, damit der Gerätehersteller seinen CE-Konformitätsnachweis inklusive RoHS lückenlos führen kann. In Deutschland wird die Richtlinie unter anderem im Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt.