SVHC

SVHC steht für „Substances of Very High Concern“ und bezeichnet im EU-Chemikalienrecht nach der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Stoffe, die als besonders besorgniserregend eingestuft sind. Dazu zählen krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (CMR-Stoffe), persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen (PBT) sowie sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe (vPvB), außerdem Stoffe mit vergleichbar schwerwiegenden Eigenschaften gemäß Artikel 57 REACH. Die ECHA führt alle identifizierten SVHC auf der sogenannten Kandidatenliste, die regelmäßig aktualisiert wird.

Der rechtliche Mechanismus hinter SVHC setzt an zwei Stellen an: Wird ein Stoff auf die Kandidatenliste aufgenommen, entstehen unmittelbare Informationspflichten für alle Hersteller, Importeure und Händler, deren Erzeugnisse diesen Stoff in einer Konzentration von 0,1 Massenprozent oder mehr enthalten. Diese Pflicht betrifft die gesamte Lieferkette; Verbrauchern muss auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen Auskunft erteilt werden. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, Informationen für eine sichere Verwendung bereitzustellen. Wird ein SVHC später von der Kandidatenliste in Anhang XIV der REACH-Verordnung überführt, entsteht zusätzlich eine Zulassungspflicht für die weitere Verwendung des Stoffes. Relevant ist in diesem Zusammenhang auch die SCIP-Datenbank nach der europäischen Abfallrahmenrichtlinie, in der Informationen zu SVHC in Erzeugnissen zu hinterlegen sind.

Für den Etikettendruck ist SVHC kein Qualitätsstandard im technischen Sinne, sondern ein chemikalienrechtlicher Stoffstatus, der unmittelbar auf die verwendeten Materialien wirkt. Etiketten bestehen aus mehreren Komponenten – Trägermaterial, Druckfarben, Klebstoffe, Beschichtungen und Verbundmaterialien –, die als Erzeugnisse oder Erzeugnisbestandteile der REACH-Verordnung unterliegen. Enthalten diese Materialien SVHC der Kandidatenliste in einer Konzentration von mindestens 0,1 %, greifen die gesetzlichen Informationspflichten. Da Etiketten häufig Bestandteil von Verpackungen oder anderen Kennzeichnungsträgern sind, ist der Schwellenwert gegebenenfalls auch auf Teilerzeugnisse anzuwenden, wie es die EU-Rechtsprechung klargestellt hat. Hersteller von Etiketten müssen daher ihre Rohstoffe und Vorprodukte systematisch auf SVHC prüfen und entsprechende Materialinformationen von Lieferanten einholen. Käufer und Verwender von Etiketten können ihrerseits SVHC-Konformitätsinformationen vom Lieferanten einfordern und müssen bei betroffenen Produkten mit Dokumentations- und Compliance-Anforderungen rechnen. Eine sorgfältige Material- und Lieferantenprüfung ist damit für alle Marktteilnehmer im Etikettenbereich ein fester Bestandteil des Compliance-Managements.