Kosmetiketikett

Ein Kosmetiketikett ist ein selbstklebendes oder anderweitig aufgebrachtes Kennzeichnungsetikett auf kosmetischen Mitteln, das sowohl gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben nach der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) trägt als auch Marketing- und Branding-Funktionen erfüllt. Es ist rechtlich Bestandteil der Kennzeichnung des Behältnisses und der Verpackung und muss unverwischbar, leicht lesbar sowie deutlich sichtbar angebracht sein.

Inhaltlich schreibt Artikel 19 der EU-Kosmetikverordnung vor, welche Angaben ein Kosmetiketikett zwingend enthalten muss: Name und Anschrift der verantwortlichen Person, Nenninhalt, Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Period-after-Opening-Symbol (PAO) bei Produkten mit mehr als 30 Monaten Haltbarkeit, Chargennummer, Verwendungszweck sofern nicht offensichtlich, besondere Vorsichtsmaßnahmen sowie die vollständige Inhaltsstoffliste nach INCI-Nomenklatur. In Deutschland ergänzt die nationale Kosmetikverordnung diese Vorgaben und schreibt vor, dass bestimmte Angaben – darunter Nenninhalt, Haltbarkeitsdatum und Vorsichtsmaßnahmen – in deutscher Sprache erscheinen müssen, während INCI-Bezeichnungen weiterhin in ihrer englischen oder lateinischen Standardform verbleiben. Reicht der Platz auf kleinen Behältnissen nicht aus, sind ergänzende Etiketten, Beipackzettel oder Anhänger zulässig, sofern im Hauptetikett darauf hingewiesen wird.

Im Etikettendruck berührt das Kosmetiketikett nahezu alle Stufen der Produktion: bei der Materialauswahl, beim Druckverfahren und bei der Verarbeitung. Als Substrate kommen Kunststoff-, Glas- und Metallverpackungen in Form von Flakons, Tiegeln, Dosen und Tuben vor, die besondere Anforderungen an Klebstoff und Trägermaterial stellen – insbesondere wegen gekrümmter und glatter Oberflächen. Etikettenhersteller müssen daher geeignete Folien- und Papiermaterialien einsetzen, die sowohl hochwertige Optik als auch dauerhafte Haftung gewährleisten. Für die Aufbringung variabler Daten wie Chargennummern oder Mindesthaltbarkeitsdaten werden ergänzend Direktkennzeichnungsverfahren eingesetzt: Continuous Inkjet (CIJ), Thermal Inkjet (TIJ) und Laserkennzeichnung sind typische Verfahren, die je nach Verpackungsmaterial ausgewählt werden. In der industriellen Produktion übernehmen spezialisierte Etikettiermaschinen das präzise Aufbringen der Etiketten auf Rundgebinde, Tuben oder Faltschachteln.

Für Druckereien und Etikettenlieferanten bedeutet dies konkret, dass sie Kunden bei der normkonformen Umsetzung aller Pflichtangaben technisch begleiten müssen – von der Druckbildgestaltung über die Materialauswahl bis zur Sicherstellung der Lesbarkeit und Haltbarkeit der Drucke. Bei besonders kleinen Verpackungen sind mehrlagige Etikettenkonzepte oder Beipackzettel als ergänzende Lösungen gefragt. Die Kombination aus rechtlicher Kennzeichnungspflicht und gestalterischen Anforderungen macht das Kosmetiketikett zu einem der anspruchsvollsten Anwendungsfelder im Etikettendruck.