Klebstoffmigration

Klebstoffmigration bezeichnet den Übergang von Bestandteilen eines Etikettenklebstoffs aus der Kleberschicht in das beklebte Medium, insbesondere in Lebensmittel oder Arzneimittel. Nach Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 dürfen Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Bestandteile abgeben, die die menschliche Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung des Lebensmittels unvertretbar verändern oder dessen organoleptische Eigenschaften – also Geruch und Geschmack – beeinträchtigen.

Technisch sind vor allem Stoffe mit einem Molekulargewicht unter 1000 Dalton migrationsfähig. Bei kautschukbasierten Schmelzhaftklebstoffen, sogenannten Hotmelt PSA, sind das insbesondere Harze, Öle und Weichmacher, die zusammen bis zu 70 Prozent der Klebstoffformulierung ausmachen können. Acrylatbasierende Haftklebstoffe bestehen hingegen überwiegend aus Acrylatpolymeren mit hohem Molekulargewicht, die per Definition nicht migrationsfähig sind; ihr potenziell kritischer Anteil aus Harzen, Emulgatoren und Hilfsmitteln liegt bei maximal 30 Prozent. Dieser Unterschied macht den Klebstofftyp zu einem zentralen Auswahlkriterium, sobald ein Etikett in direktem oder indirektem Kontakt mit dem Füllgut steht.

Für den Etikettendruck ist das Thema Klebstoffmigration besonders bei Lebensmittel- und Pharmaetiketten von unmittelbarer praktischer Bedeutung. Wenn ein Etikett so positioniert ist, dass Klebstoffbestandteile auf das Produkt übergehen könnten, oder wenn Verpackungen über längere Zeiträume mit dem Füllgut in Kontakt stehen, müssen sogenannte Low-Migration-Klebstoffe eingesetzt werden. Als Druckverfahren wird für migrationssichere Etiketten ausdrücklich das Thermotransferverfahren genannt. Rechtlich gilt, dass es auf EU-Ebene für Druckfarben und Klebstoffe bislang keine eigene Einzelmaßnahme gibt; die allgemeinen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sind jedoch verbindlich, und auf nationaler Ebene sind ergänzende Regelungen möglich. In Deutschland sind zudem die §§ 30 und 31 LFGB als nationale Rechtsgrundlagen relevant. Als Bewertungsmaßstab für die Gesamtmigration bei Kunststoffen im Lebensmittelkontakt wird die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 herangezogen. Für die praktische Absicherung nennen die Quellen ISEGA-Zertifizierungen sowie Prüfungen durch anerkannte Prüfinstitute. Etikettierklebstoffe können darüber hinaus nach den STLB Etikettierklebstoffen als speziellen technischen Liefer- und Bezugsbedingungen bewertet werden.

Für Etikettenhersteller und -käufer bedeutet das: Bei Lebensmittel- und Pharmavorwendungen ist die Wahl des Klebstofftyps keine rein technische, sondern auch eine regulatorische Entscheidung. Konformitätsnachweise, Prüfzertifikate und eine dokumentierte Klebstoffauswahl sind keine optionalen Extras, sondern notwendige Bestandteile einer rechtskonformen Produktentwicklung.