PPWR

PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“ und bezeichnet die EU-Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Die PPWR ersetzt die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und ist kein technischer Druckbegriff, sondern der verbindliche Rechtsrahmen, der den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen regelt – von der Gestaltung über die Kennzeichnung bis zur Wiederverwertung.

Die Verordnung erfasst Etiketten ausdrücklich als verpackungsrelevante Bestandteile und unterwirft sie denselben Anforderungen wie die Hauptverpackung. Kernstück ist das sogenannte „Design for Recycling“-Prinzip: Verpackungen und ihre Bestandteile werden in Recycling-Leistungsstufen von A bis Z eingruppiert, wobei ab 2030 nur noch die Klassen A bis C zugelassen sind und ab 2038 ausschließlich die Klassen A und B. Etiketten müssen mit der jeweiligen Klasse der Gesamtverpackung kompatibel sein. Darüber hinaus schreibt die PPWR umfangreiche Kennzeichnungspflichten vor: Materialsorte, Rezyklatanteil, Wiederverwendbarkeit sowie Entsorgungshinweise müssen direkt auf der Verpackung angegeben werden, typischerweise über aufgedruckte Texte, Symbole oder QR-Codes.

Für den Etikettendruck hat die PPWR weitreichende praktische Konsequenzen auf mehreren Ebenen. Bei der Materialauswahl müssen Substrate, Klebstoffe und Druckfarben so gewählt werden, dass sie De-Inking- und Recyclingprozesse nicht behindern. Recyclingfähige oder kompostierbare Materialien wie rPET, rPP oder rPE gewinnen an Bedeutung. Etikettenmaterialien, die mehr als fünf Prozent des Gesamtverpackungsvolumens ausmachen, unterliegen zudem Anforderungen an den Rezyklatanteil. Hinsichtlich Inhaltsstoffen gelten verbindliche Grenzwerte: Die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten; für PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten gestaffelte Limits von 25 ppb je nicht-polymerem PFAS bis 50 ppm für den Gesamtfluorgehalt. Etikettendruckereien müssen für ihre Produkte Konformitätserklärungen erstellen und Materialdaten sowie Rezyklatanteile dokumentiert nachweisen können. Wer als Einkäufer oder Verpacker Etiketten bezieht, muss sicherstellen, dass die gesamte Verpackungseinheit einschließlich des Etiketts die geforderten Recyclingklassen erreicht – andernfalls darf das Produkt ab dem Stichtag nicht mehr in der EU in Verkehr gebracht werden. Die PPWR ist damit eine der zentralen regulatorischen Anforderungen, die Materialentscheidungen, Prozessauslegung und Lieferkettendokumentation im Etikettendruck grundlegend verändern.