Die Anbringungstemperatur – auch Verklebetemperatur genannt – bezeichnet die Temperatur, bei der ein Haftetikett auf einen Untergrund aufgebracht wird und der Klebstoff dabei seine notwendige Anfangshaftung aufbauen kann. In der Praxis handelt es sich dabei in erster Linie um eine Mindest-Verklebetemperatur: Wird sie unterschritten, kann der Klebstoff seine volle Klebkraft nicht entfalten. Wichtig ist, dass die Verklebetemperatur ausdrücklich nicht identisch ist mit dem Temperaturbereich, in dem das Etikett später dauerhaft haften kann – sie beschreibt ausschließlich die Bedingungen beim Aufbringen selbst.
Haftklebstoffe für Etiketten besitzen neben einem zulässigen Gebrauchs- und Temperaturbereich stets eine separate Einschränkung für die Verklebung. In technischen Datenblättern finden sich entsprechende Angaben wie „min. Verklebetemperatur +10 °C“ oder „Verklebetemperatur: ≥ –30 °C“. Etikettenhersteller unterscheiden dabei grundsätzlich zwischen verschiedenen Klebstoffklassen: Raumtemperatur-Klebstoffe („general purpose“) dürfen nur oberhalb von etwa +10 °C appliziert werden, Semi-Tiefkühl-Klebstoffe erreichen noch bis etwa –5 °C ausreichende Anfangshaftung, und Tiefkühl-Klebstoffe sind für Verklebetemperaturen bis zu –25 °C ausgelegt. Bezüglich der Klebstoffchemie kommen sowohl Acrylat- als auch Kautschuk-basierte Systeme zum Einsatz, wobei Acrylatkleber ihre Endklebkraft häufig erst nach bis zu 24 Stunden vollständig entwickeln, während Kautschuk-Systeme schneller ihre Endhaftung erreichen, jedoch meist eine geringere Endklebkraft aufweisen.
Für den Etikettendruck und die Etikettierung ist die Verklebetemperatur eine zentrale Auslegungsgröße. Sie bestimmt, welcher Klebstoff für eine konkrete Applikation geeignet ist, und damit direkt die Materialauswahl beim Etikettenkauf. Wer Etiketten für Kühl- oder Tiefkühlprodukte beschafft, muss zwingend angeben, bei welcher Temperatur die Etikettierung stattfindet und unter welchen Bedingungen die Produkte anschließend gelagert werden. Wird ein ungeeigneter Klebstoff gewählt – etwa ein Raumtemperatur-Klebstoff für eine Tiefkühlapplikation – führt dies zu unzureichender Anfangshaftung und vorzeitigem Ablösen der Etiketten. Auch die Prozessgestaltung ist betroffen: Produkte müssen gegebenenfalls vor der Etikettierung auf die erforderliche Temperatur gebracht werden, und nach dem Verkleben sind Aushärtezeiten von häufig 24 bis 48 Stunden einzuplanen, bevor die Ware in die Kühlung oder Tiefkühlung darf. In industriellen Etikettierlinien müssen Etikettiermaschinen entsprechend darauf ausgerichtet sein, dass Produkt- und Umgebungstemperatur innerhalb des spezifizierten Bereichs liegen. Hersteller und Verarbeiter sind ausdrücklich dazu angehalten, die in Datenblättern definierten minimalen Verklebetemperaturen einzuhalten – Nichtbeachtung erhöht das Reklamationsrisiko und beeinträchtigt die Klebleistung dauerhaft.