„BPA-frei“ bezeichnet im Kontext des Etikettendrucks Thermopapiere und Thermodirekt-Etiketten, die kein Bisphenol A (BPA) als absichtlich eingesetzten Farbentwickler enthalten und deren BPA-Gehalt unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,02 Gew.-% liegt. Grundlage dieser Anforderung ist die EU-Verordnung (EU) 2016/2235, die Anhang XVII der REACH-Verordnung entsprechend ergänzt. BPA gilt nach REACH als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) und darf seit dem 2. Januar 2020 in Thermopapieren nicht mehr oberhalb dieses Grenzwerts in Verkehr gebracht werden.
Die Relevanz von BPA im Etikettendruck ergibt sich direkt aus dem Thermodirektdruckverfahren. Bei diesem Verfahren entsteht das Druckbild nicht durch ein Farbband, sondern durch lokales Erhitzen einer thermosensitiven Beschichtung auf dem Papier: Wärme löst eine chemische Reaktion zwischen Farbstoff und Farbentwickler aus, die eine sichtbare Markierung erzeugt. BPA wurde in dieser Beschichtung traditionell als Farbentwickler eingesetzt, da es diese Reaktion zuverlässig ermöglicht. Da Farbentwickler typischerweise 1 bis 1,5 Prozent des Papiergewichts ausmachen, der Grenzwert aber bei 0,02 Prozent liegt, ist BPA als funktionaler Bestandteil in der Praxis vollständig ausgeschlossen. Technisch unvermeidbare Spuren, etwa aus recycelten Fasern, bleiben innerhalb der gesetzlichen Toleranz zulässig. BPA-freie Thermopapiere setzen stattdessen alternative Farbentwickler-Systeme ein, darunter teilweise auch phenolfreie Substanzen.
Für den Etikettendruck bedeutet dies konkret: Alle Thermodirekt-Etiketten, die seit 2020 in der EU hergestellt oder in Verkehr gebracht werden, müssen BPA-frei sein. Betroffen sind vor allem Versand- und Logistiketiketten, Waagenetiketten im Lebensmittelhandel sowie temporäre Kennzeichnungen wie Kommissionier- oder Aktionsetiketten. Papier- und Etikettenhersteller mussten ihre Rohstoffe und Rezepturen anpassen und entsprechende Produktlinien entwickeln. Anwender von Thermodirekt-Etikettendruckern müssen bei der Materialbeschaffung auf REACH-konforme, BPA-freie Ware achten. Bestehende Thermotransfer- und Thermodirekt-Etikettendrucker können dabei weiterhin genutzt werden, da die Umstellung ausschließlich die Materialebene betrifft und keinen Austausch der Geräte erfordert. In Produktspezifikationen und Ausschreibungen ist „BPA-frei“ heute ein standardisiertes Kriterium, das die REACH-Konformität des eingesetzten Etikettenmaterials dokumentiert. Zusätzlich wird in Fachkreisen darauf hingewiesen, dass Thermopapiere eine relevante BPA-Expositionsquelle darstellten, insbesondere für Personen mit häufigem Hautkontakt zu Thermobelegen wie Kassierpersonal, was die gesundheitspolitische Dimension dieser Regelung unterstreicht.