Durch-Migration bezeichnet im Etiketten- und Verpackungsbereich den Vorgang, bei dem niedermolekulare Stoffe – etwa Bestandteile von Druckfarben, Lacken oder Klebstoffen – physikalisch durch das Etiketten- oder Verpackungsmaterial hindurch in das verpackte Produkt übergehen. Sie ist eine von drei anerkannten Migrationsrouten im Etikettendruck, neben der Abklatschmigration (invisible set-off) und der Gasphasenmigration.
Der Mechanismus beruht auf Diffusion: Niedermolekulare, toxikologisch relevante Substanzen aus dem Bedruckstoff oder dem Klebstoff durchdringen das Substrat und gelangen in das Füllgut. Besonders relevant ist dies bei Kunststoffverpackungen, da Kunststoffe gegenüber vielen organischen Verbindungen eine gewisse Durchlässigkeit aufweisen. Nachgewiesen wurde die Durch-Migration unter anderem für Klebstoffkomponenten wie Isocyanate und primäre aromatische Amine, die aus Polyurethan-basierten Verbundklebstoffen durch Folienverbundsysteme in simulierte Lebensmittel übergehen können. Für Druckfarben gilt entsprechendes: Niedermolekulare Anteile können durch den Bedruckstoff eines Lebensmitteletiketts in das Füllgut diffundieren, selbst wenn die Druckseite dem Produkt nicht direkt zugewandt ist.
Für den Etikettendruck hat die Durch-Migration weitreichende praktische Konsequenzen. Bei Etiketten für Lebensmittel, Arzneimittel und Kosmetika müssen alle am Etikett beteiligten Materialien – Haftklebstoff, Trägermaterial, Druckfarbe und Lack – so ausgewählt und formuliert sein, dass eine Durch-Migration toxikologisch bedenklicher Mengen verhindert wird. Dies hat zur Entwicklung spezieller migrationsarmer bzw. migrationssicherer Haftklebstoffe geführt, deren Formulierung darauf ausgelegt ist, den Übergang niedermolekularer Bestandteile in das verpackte Produkt zu minimieren. Auch mehrschichtige Labelkonstruktionen können zur Reduktion der Durch-Migration beitragen. Für Druckfarben und Lacke werden entsprechend sogenannte Low-Migration-Systeme eingesetzt.
Rechtlich ist die Durch-Migration vor allem durch die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 geregelt, die für alle Materialien gilt, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Kontakt kommen – einschließlich Klebeetiketten und deren Klebstoffe. Ergänzend definiert die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 konkrete Prüfverfahren und Migrationsgrenzwerte für Kunststoffmaterialien. Im Pharmabereich fordern EMA-Richtlinien, dass Verpackungs- und Etikettiermaterialien keine schädlichen Substanzmengen in das Arzneimittel abgeben. Etikettenlieferanten müssen Migrationsprüfungen durchführen oder entsprechende Nachweise vorlegen, etwa in Form von ISEGA-Prüfungen oder Konformitätserklärungen. Käufer von Etiketten für sensible Anwendungen sollten diese Nachweise aktiv einfordern und Low-Migration-Eigenschaften verbindlich in ihren Spezifikationen verankern, um Produktkontaminationen, regulatorische Verstöße und kostenintensive Rückrufe zu vermeiden.