Gefahrgutkennzeichnung bezeichnet die vorschriftsmäßige, standardisierte Kennzeichnung gefährlicher Güter mit genormten Etiketten und Schildern, die Gefahrenklasse, UN-Nummer und weitere Pflichtangaben sichtbar machen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Stoffe und Gegenstände, von denen beim Transport auf Straße, Schiene, Wasser oder in der Luft besondere Gefahren ausgehen – etwa entzündbare, giftige, ätzende oder radioaktive Güter. Die Kennzeichnung dient primär der Sicherheit beim Transport und Handling, nicht der allgemeinen Produktinformation.
Die Grundlage bilden mehrere internationale und nationale Regelwerke, die je nach Verkehrsträger gelten: ADR für den Straßentransport, RID für die Schiene, IMDG für den Seeverkehr sowie ICAO/IATA für den Luftfracht. In Deutschland setzt die GGVSEB diese Regelwerke national um. Ergänzend regelt die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) als EU-Umsetzung des globalen GHS-Systems die Kennzeichnung von Chemikalien und Gefahrstoffen. Alle Regelwerke definieren verbindlich die neun Gefahrgutklassen, die zugehörigen Piktogramme, Farben, die Rautenform der Gefahrzettel sowie Mindestmaße – laut ADR in der Regel 100 × 100 mm. Eigenständig entworfene oder veraltete Symbole sind unzulässig.
Für den Etikettendruck ergeben sich daraus konkrete technische Anforderungen. Gefahrgutetiketten werden auf Versandstücke, Kartons, Paletten, Fässer, Kanister, IBCs sowie Fahrzeuge und Container aufgebracht. Die Etiketten müssen strapazierfähig, wetterfest und chemikalienbeständig sein, da sie unter rauen Transportbedingungen dauerhaft lesbar bleiben müssen. Für den Seetransport ist zudem die Norm BS 5609 relevant, die spezifische Anforderungen an Seewasserbeständigkeit und Haftung stellt. Als Materialien kommen vor allem Kunststofffolien wie PE zum Einsatz, die diese Beständigkeitsanforderungen erfüllen.
Beim Druckverfahren sind Thermotransfer- und Thermodirektdruck weit verbreitet, insbesondere zur variablen Individualisierung mit UN-Nummer, Text und Barcodes auf vorbedruckten Etiketten. GHS-konforme Piktogramme – schwarzes Symbol, roter Rahmen, weißer Grund – erfordern Zwei-Farb-Druck in Schwarz und Rot. Drucke müssen wisch- und kratzfest sein sowie gegenüber Feuchtigkeit und Chemikalien beständig bleiben. Der Einsatz erfolgt sowohl on-demand direkt vor dem Versand als auch über vorkonfektionierte Rollenetiketten.
Für Etikettenhersteller bedeutet das eine enge Abstimmung von Material, Drucksystem und Software auf die jeweils geltenden Vorschriftenstände – denn ADR und CLP werden regelmäßig aktualisiert. Fehlerhafte oder nicht normgerechte Gefahrgutetiketten können rechtliche Konsequenzen, Sendungsverzögerungen oder Zurückweisungen durch Transportdienstleister und Behörden nach sich ziehen. Anwender sind verpflichtet, Etiketten gut sichtbar auf der Außenseite des Versandstücks anzubringen, unbeschädigt zu halten und bei größeren Verpackungen mehrfach aufzukleben.