Keimling-Zeichen

Das Keimling-Zeichen ist eine eingetragene Schutzmarke von European Bioplastics e.V. und gilt als international anerkanntes Prüfzeichen für industrielle Kompostierbarkeit. Es bescheinigt, dass ein Produkt sämtliche Anforderungen der Norm EN 13432 erfüllt und bestätigt damit nicht nur die Kompostierbarkeit des Grundmaterials, sondern aller Produktbestandteile – einschließlich Etiketten, Druckfarben und Klebstoffe.

Damit ein Produkt das Keimling-Zeichen erhalten darf, muss es in einer industriellen Kompostierungsanlage bei rund 55 bis 60 °C nachweislich zu mindestens 90 Prozent biologisch abgebaut werden, typischerweise innerhalb von sechs Monaten. Zusätzlich schreibt die Norm vor, dass nach zwölf Wochen maximal zehn Prozent der Restmasse eine Korngröße von mehr als zwei Millimetern aufweisen darf. Strenge Grenzwerte für Schwermetalle sowie der Nachweis fehlender toxischer Wirkungen auf den Kompost und das Pflanzenwachstum sind ebenfalls Prüfkriterien. Die Zertifizierung erfolgt durch unabhängige akkreditierte Stellen wie DIN CERTCO oder TÜV AUSTRIA BELGIUM NV. Nach erfolgreicher Zertifizierung erhält der Hersteller eine Registrierungsnummer, die verpflichtend zusammen mit dem Logo verwendet werden muss. Ergänzend zur EN 13432 kann die Norm DIN EN 14995 als Prüfgrundlage herangezogen werden, etwa für kompostierbare Kunststoffe außerhalb des Verpackungsbereichs.

Für den Etikettendruck ist das Keimling-Zeichen aus mehreren Gründen unmittelbar praxisrelevant. Da die Zertifizierung den gesamten Haftverbund umfasst, müssen Etikettenhersteller Obermaterial, Haftkleber und Druckfarben gemeinsam auf Kompostierbarkeit prüfen lassen. Hersteller wie HERMA haben nachgewiesen, dass bestimmte Etikettenmaterialien zusammen mit speziellen Haftklebern als vollständig kompostierbarer Haftverbund nach EN 13432 zertifiziert werden können. Für Marken und Verpackungshersteller bedeutet das: Sie können komplett kompostierbare Verpackungseinheiten inklusive Etikett realisieren, ohne auf funktionale Kennzeichnung verzichten zu müssen. Das aufgedruckte Keimling-Logo auf dem Etikett selbst dient dabei als eindeutige Verbraucherinformation und erleichtert die korrekte Entsorgung. Gesetzlich verbindlich ist das Zeichen bereits im Bereich der Bioabfall-Sammelbeutel: Die novellierte Bioabfallverordnung schreibt seit 2022 einen großflächigen Aufdruck des Keimling-Symbols auf Vorder- und Rückseite vor, um zertifizierte kompostierbare Beutel klar von herkömmlichen Plastiktüten zu unterscheiden. Für Etikettendrucker, die solche Beutel bedrucken, gelten damit konkrete gestalterische Vorgaben hinsichtlich Flächendeckung, Freiflächen und Positionierung der Registrierungsnummer. Im B2B-Umfeld fungiert das Zeichen als belastbarer Nachweis gegenüber Auftraggebern, dass alle eingesetzten Komponenten des Etiketts die normativen Anforderungen an industrielle Kompostierbarkeit erfüllen.