Kompostierbarkeit

Kompostierbarkeit bezeichnet im Kontext von Etiketten die Eigenschaft eines vollständigen Etikettenverbunds – bestehend aus Obermaterial, Klebstoff und gegebenenfalls Trägermaterial – sich unter definierten Bedingungen innerhalb festgelegter Fristen vollständig biologisch abzubauen, ohne den Kompost oder den Kompostierprozess negativ zu beeinflussen. Maßgebliche Grundlage ist die europäische Norm EN 13432, die harmonisierte Anforderungen an die Kompostierbarkeit von Verpackungen und Verpackungsmaterialien festlegt.

Die EN 13432 definiert konkrete Schwellenwerte, die ein Material erfüllen muss, um als industriell kompostierbar zu gelten: Mindestens 90 Prozent des organischen Kohlenstoffs müssen innerhalb von sechs Monaten in CO₂ umgewandelt werden, und nach drei Monaten müssen mindestens 90 Prozent der Masse in Partikel kleiner als 2 mm zerfallen sein. Zusätzlich darf das Material keine negativen Auswirkungen auf den Kompostierprozess haben und muss definierte Grenzwerte für Schwermetalle sowie weitere chemische Parameter einhalten. Die Prüfungen erfolgen unter kontrollierten industriellen Kompostierbedingungen bei Temperaturen von mindestens etwa 58 °C. Für heimkompostierbare Produkte existiert ergänzend die französische Norm NF T51-800, nach der ebenfalls Etikettenhaftverbunde zertifiziert werden können. Zertifizierungen werden unter anderem durch DIN CERTCO und TÜV Austria vergeben, wobei Letzterer etwa die Kennzeichnungen „OK compost INDUSTRIAL“ und „OK compost HOME“ ausstellt.

Für den Etikettendruck ist entscheidend, dass die Zertifizierung stets den gesamten Haftverbund umfasst – nicht nur das Obermaterial, sondern ausdrücklich auch den Klebstoff. Hersteller bieten entsprechend entwickelte kompostierbare Haftmaterialien an, die mehrfarbig bedruckt werden können und damit mit gängigen Etikettendruckverfahren verarbeitbar sind. Eingesetzt werden solche Etiketten vor allem in der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie, etwa zur Kennzeichnung von Bio-Produkten oder frischen Lebensmitteln auf Verpackungen, die gemeinsam mit dem Etikett über den Bioabfallstrom entsorgt werden sollen. Ist die gesamte Verpackungseinheit inklusive Etikett nach EN 13432 oder EN 14995 zertifiziert, entfällt die aufwändige Trennung von Etikett und Verpackung vor der Kompostierung. Zertifizierte kompostierbare Etiketten dürfen anerkannte Kennzeichen wie das „Keimling“-Logo tragen, was die Konformität mit EN 13432 gegenüber Verbrauchern und Entsorgern transparent macht. Für Etikettenanwender bedeutet dies konkret: Die Materialauswahl muss von Beginn an auf den gesamten Verbund ausgerichtet sein, da ein kompostierbares Obermaterial mit einem nicht zertifizierten Klebstoff keine normkonforme Kompostierbarkeit des fertigen Etiketts ergibt.