EN 13432

EN 13432 ist eine europäische Norm, die Anforderungen an die Verwertung von Verpackungen durch Kompostierung und biologischen Abbau definiert. Sie legt verbindliche Kriterien und Prüfmethoden fest, nach denen ein Material als „industriell kompostierbar“ eingestuft werden darf. Im Etikettendruck dient sie als zentraler Nachweis dafür, dass Etikettenmaterialien einschließlich Klebstoff die Anforderungen der industriellen Kompostierung erfüllen.

Die Norm stellt konkrete technische Anforderungen: Mindestens 90 % der Kunststoffmasse müssen sich innerhalb von maximal 180 Tagen zu Kohlendioxid umwandeln. Nach 12 Monaten darf höchstens eine Trockenmasse von 10 % als Rückstand verbleiben, und nach drei Monaten dürfen nach Absiebung durch ein 2-mm-Sieb ebenfalls nicht mehr als 10 % der Originalmasse zurückbleiben. Zusätzlich gelten Grenzwerte für Schwermetalle und bestimmte Elemente. Ein weiteres Kriterium ist die Ökotoxizität: Die biologische Behandlung darf die Qualität des entstehenden Komposts nicht verschlechtern, was über einen standardisierten Pflanzenwachstumstest geprüft wird. Wichtig ist, dass sich die Norm ausschließlich auf industrielle Kompostierung unter erhöhten Temperaturen und kontrollierten Bedingungen bezieht, nicht auf herkömmliche Gartenkompostierung. Die Prüfung und Zertifizierung erfolgt durch akkreditierte Stellen wie DIN CERTCO. Zertifizierte Produkte können das sogenannte Keimling-Zeichen tragen oder als „OK compost“ ausgelobt werden.

Für den Etikettendruck ist EN 13432 aus mehreren Gründen direkt relevant. Etikettenhersteller müssen sicherstellen, dass Obermaterial und Haftkleber die Norm-Kriterien gemeinsam erfüllen, da nur die Kombination beider Komponenten zertifizierungsfähig ist. Solche Etiketten werden häufig zusammen mit kompostierbaren Folien eingesetzt, um vollständig kompostierbare Verpackungslösungen zu realisieren, insbesondere im Lebensmittelbereich. Die Verarbeitung EN-13432-konformer Etiketten erfolgt auf gängigen Etikettier- und Verpackungsmaschinen, darunter automatische Stretch-Verpackungsanlagen; der Druckprozess selbst entspricht Standardverfahren des Rollenetikettendrucks. Für Käufer und Anwender schafft die Zertifizierung Rechtssicherheit beim Einsatz der Begriffe „kompostierbar“ und „industriell kompostierbar“, da die Anforderungen normativ klar definiert sind. Zudem ermöglicht sie die Kennzeichnung nachhaltiger Verpackungen im Sinne von Kreislaufwirtschaftsstrategien. Der aus der industriellen Kompostierung gewonnene Kompost ist laut Normanforderungen frei von schädlicher Ökotoxizität und damit landwirtschaftlich verwendbar – ein Argument, das Marken und Verpackungshersteller bei der Kommunikation nachhaltiger Produkte nutzen.