Lebensmittelkennzeichnung

Lebensmittelkennzeichnung bezeichnet die Gesamtheit aller verpflichtenden und freiwilligen Angaben, Abbildungen oder Zeichen, die ein Lebensmittel betreffen und den Verbraucher informieren. In der Europäischen Union ist sie einheitlich durch die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), geregelt. Ziel ist es, Verbrauchern Mindestinformationen zur Verfügung zu stellen, die eine fundierte Kaufentscheidung ermöglichen und den Verbraucherschutz sicherstellen.

Die LMIV schreibt vor, dass verpflichtende Informationen entweder direkt auf der Verpackung oder auf einem daran befestigten Etikett angebracht werden müssen. Zu den Pflichtangaben für vorverpackte Lebensmittel zählen unter anderem die Verkehrsbezeichnung, das Zutatenverzeichnis einschließlich Allergenkennzeichnung, Mengenangaben bestimmter Zutaten (QUID), die Nettofüllmenge, das Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum, Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers, die Los- oder Chargenangabe sowie die Nährwertdeklaration mit Angaben zu Energie, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. In Deutschland ergänzt die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) die LMIV auf nationaler Ebene, etwa hinsichtlich nicht vorverpackter Lebensmittel und der Nutzung des Nutri-Score-Kennzeichens. Darüber hinaus gelten für bestimmte Produktgruppen spezifische Herkunftskennzeichnungspflichten.

Für den Etikettendruck hat die Lebensmittelkennzeichnung unmittelbare und weitreichende Konsequenzen. Die LMIV schreibt eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm x-Höhe vor; bei Verpackungen mit einer größten Oberfläche unter 80 cm² gilt eine reduzierte Mindestgröße von 0,9 mm. Alle Angaben müssen gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar aufgebracht sein. Das bedeutet, dass Etikettenmaterial, Druckverfahren und Druckfarben so aufeinander abgestimmt sein müssen, dass diese Anforderungen auch unter typischen Lager- und Transportbedingungen dauerhaft erfüllt bleiben. Bei möglichem direkten oder indirekten Lebensmittelkontakt sind zudem migrationsarme, lebensmittelkonforme Materialien erforderlich, die den Vorgaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) oder der US-amerikanischen FDA entsprechen. Etikettenanbieter müssen außerdem berücksichtigen, dass ungeeignete Klebstoffe oder Materialien die Recyclingfähigkeit einer Verpackung beeinträchtigen können, was Relevanz für das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) hat.

Wer Etiketten für Lebensmittel beschafft oder produziert, muss sicherstellen, dass Layout und Material die vollständige, rechtssichere Umsetzung aller Pflichtangaben technisch ermöglichen. Fehler bei der Etikettierung – sei es durch fehlende Angaben, zu kleine Schrift oder ungeeignete Materialien – können dazu führen, dass Produkte rechtlich nicht verkehrsfähig sind und behördlich beanstandet oder vom Markt genommen werden.