Ein lösemittelfreier Klebstoff ist im Etikettendruck ein Haftklebstoffsystem, das ohne organische Lösemittel formuliert und verarbeitet wird. Typische Vertreter sind Hotmelt-Schmelzklebstoffe, Dispersionsklebstoffe auf Wasserbasis sowie UV-vernetzende 100-%-Feststoff-Systeme. Allen gemeinsam ist, dass beim Beschichten und Verarbeiten keine oder nur vernachlässigbare Mengen flüchtiger organischer Verbindungen freigesetzt werden.
Jedes selbstklebende Etikett besteht aus drei Lagen: Obermaterial, Klebstoffschicht und silikonisiertem Trägermaterial. Der Klebstoff wird in einem vorgelagerten Beschichtungsprozess auf den Liner aufgetragen und anschließend mit dem Obermaterial laminiert. Bei Hotmelt-Systemen geschieht dies durch Aufschmelzen der festen Klebstoffmasse und direktes Auftragen auf das Trägermaterial ohne jegliches Lösemittel; das Material kühlt ab und ist sofort verwendbar. Bei Dispersionsklebstoffen dient Wasser als Trägermedium, das nach dem Auftrag verdampft – organische Lösemittel sind nicht beteiligt. Das fertige Haftmaterial wird anschließend auf Rollendruckmaschinen – etwa im Flexo- oder Digitaldruck – bedruckt, gestanzt und zu gebrauchsfertigen Etiketten konfektioniert.
Für den Etikettendruck ist die Unterscheidung zwischen lösemittelhaltigen und lösemittelfreien Systemen aus mehreren Gründen relevant. Technisch entfällt bei lösemittelfreien Klebstoffen der Bedarf an Lösemittel-Trocknungsanlagen und aufwendiger Abluftreinigung im Beschichtungsbetrieb, was die Anlagentechnik vereinfacht. Inhaltlich stehen dieselben Haftcharakteristiken zur Verfügung wie bei lösemittelhaltigen Systemen: permanent haftende und ablösbare Varianten, tiefkühlgeeignete, wetterfeste, wasserlösliche sowie lebensmittelkonforme Ausführungen. Besonders im Lebensmittelbereich spielen lösemittelfreie Schmelzklebstoffe eine wichtige Rolle, da sie für den Einsatz auf trockenen und feuchten, nicht fettenden Lebensmitteln geeignet sein können. Für Käufer von Etiketten bedeutet das: Die Wahl des Klebstoffs muss immer auf den konkreten Anwendungsfall abgestimmt sein – auf Untergrundmaterial, Oberflächenenergie, Temperaturbereich und regulatorische Anforderungen. Klebstoffe, die trotz Lösemittelfreiheit als Gefahrstoff eingestuft sind, unterliegen unverändert der Kennzeichnungspflicht gemäß CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008). Die Hafteigenschaften lösemittelfreier Systeme sind zudem durch DIN-Normen geregelt, die Anforderungen an permanent haftende und ablösbare Haftklebstoffe definieren. Wer Etiketten beschafft oder produziert, sollte daher lösemittelfreie Klebstoffe nicht als pauschale Kategorie verstehen, sondern als technisch differenzierte Systemauswahl, die sowohl Prozess- als auch Endanforderungen bestimmt.