Low Migration (FCM – Food Contact Materials / migrationsarm)

Low Migration – im deutschen Sprachgebrauch auch als „migrationsarm“ bezeichnet – ist kein eigenständiger Rechtsbegriff, sondern eine technisch-formulierungsbezogene Eigenschaft von Druckfarben, Lacken und Klebstoffen, die für Lebensmittelkontaktmaterialien (Food Contact Materials, FCM) konzipiert sind. Ziel dieser Materialien ist es, die Abgabe von Stoffen an Lebensmittel auf ein toxikologisch akzeptables Niveau zu begrenzen, das die gesetzlich vorgeschriebenen Migrationsgrenzwerte einhält. Die rechtliche Grundlage bildet die EU-Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, die fordert, dass FCM keine Bestandteile in Mengen abgeben dürfen, die die menschliche Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung des Lebensmittels unvertretbar verändern oder dessen organoleptische Eigenschaften beeinträchtigen.

Im Etikettendruck sind zwei Migrationswege besonders relevant: die Diffusionsmigration, bei der Stoffe aus der Druckfarbe durch dünnwandige Verpackungen in das Lebensmittel diffundieren, sowie die Abklatschmigration (Set-off), bei der bedruckte Außenflächen beim Stapeln von Behältern mit lebensmittelberührenden Innenflächen in Kontakt kommen. Low-Migration-Systeme begegnen beiden Risiken durch eine gezielte Formulierung: Migrationsfreudige Komponenten wie reaktive Monomere und Photoinitiatoren in UV-härtenden Farben werden reduziert oder durch besser polymerisierende Alternativen ersetzt. Gleichzeitig sind optimierte Aushärtungsbedingungen – hinsichtlich UV-Intensität und Belichtungszeit – entscheidend, da unvollständige Polymerisation die Restmonomermengen erhöht und damit das Migrationsrisiko steigert. Low-Migration-Formulierungen müssen dabei alle Schichten eines Drucksystems umfassen: Primer, Farben, Überdrucklacke und Klebstoffe. Neben der Gesamtmigrationsobergrenze von 60 mg/kg Lebensmittel bzw. 10 mg/dm² Kontaktfläche gemäß VO (EU) Nr. 10/2011 gilt für nicht gelistete Stoffe häufig eine spezifische Schwelle von 0,01 mg/kg (10 ppb). Die Konformität wird über Migrationsprüfungen mit Lebensmittelsimulanzien nachgewiesen.

Für Etikettendruckereien, die Lebensmittel- oder Pharmaetiketten produzieren, hat dies unmittelbare Konsequenzen für Materialauswahl, Maschinenausrüstung und Prozessorganisation. Schmalbahn-Etikettendruckmaschinen werden gezielt für den UV-Low-Migration-Druck ausgerüstet und ausschließlich mit dafür freigegebenen Farb- und Lacksystemen betrieben, um Kreuzkontaminationen durch konventionelle Farben auszuschließen. Substrate wie PP-, PE- oder PET-Folien sowie Papier und Karton gelten als FCM, wenn sie in Kontakt mit Lebensmitteln kommen können, und unterliegen damit ebenfalls den entsprechenden Anforderungen. Ergänzend schreibt die GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 vor, dass Hersteller von Etikettenmaterialien und Druckereien ihre Prozesse nach Grundsätzen der guten Herstellungspraxis organisieren, dokumentieren und rückverfolgbar gestalten. Branchenleitfäden wie jene der EuPIA sowie nationale Regelwerke – darunter die Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung mit ihrer Positivliste für Druckfarbenbestandteile und die BfR-Empfehlungen – präzisieren die Anforderungen für die Praxis.