Migration (Wanderung)

Migration bezeichnet im Kontext von Etikettendruck und Verpackung die messbare Übertragung niedermolekularer Stoffe aus Etikettenmaterialien – insbesondere aus Druckfarben, Lacken, Klebstoffen und Kunststoffsubstraten – in angrenzende Medien wie Lebensmittel oder Pharmazeutika. Chemisch betrachtet handelt es sich um das Wandern kleiner Moleküle an die Oberfläche von Kunststoffen oder in umgebende Stoffe. Dieser Vorgang ist unerwünscht und in vielen Anwendungsbereichen gesetzlich streng reguliert.

In der Praxis werden drei technische Migrationsarten unterschieden. Bei der Durch-Migration oder Diffusionsmigration wandern Stoffe direkt durch den Bedruckstoff – etwa eine Folie oder ein Papier – in das Füllgut. Die Abklatschmigration (Set-off) beschreibt den Übergang migrierender Substanzen von der bedruckten Seite auf eine gegenüberliegende unbedruckte Kontaktfläche, was besonders beim Aufwickeln von Etikettenbahnen oder beim Stapeln von Druckbögen auftritt. Bei der Gasphasenmigration gelangen flüchtige oder semi-flüchtige Stoffe über den Kopfraum einer Verpackung auf das Produkt, ohne direkten Materialkontakt. Besonders kritisch sind in allen drei Fällen lösliche Farbbestandteile sowie UV-Photoinitiatoren, die bei nicht vollständiger Aushärtung ein erhöhtes Migrationspotenzial aufweisen.

Für den Etikettendruck ist Migration ein zentrales Qualitäts- und Compliance-Thema. UV-Druckfarben, wie sie im UV-Flexo- und UV-Offsetdruck eingesetzt werden, gelten standardmäßig als besonders migrationsrelevant, da nicht vollständig umgesetzte Photoinitiatoren in das Substrat eindringen können. Etiketten für Lebensmittel- oder Pharmaanwendungen erfordern daher den gezielten Einsatz sogenannter Low-Migration-Farben, -Lacke und -Klebstoffe, die so formuliert sind, dass ihre Bestandteile nicht oder nur in stark reduzierter Menge in das verpackte Produkt wandern. Auch Klebstoffe auf Lebensmitteletiketten fallen unter die europäische Rahmenverordnung (EG) Nr. 1935/2004, die verlangt, dass Materialien keine Bestandteile in Mengen abgeben dürfen, die die menschliche Gesundheit gefährden oder organoleptische Eigenschaften wie Geruch und Geschmack unvertretbar beeinträchtigen. Ergänzend regelt die GMP-Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 die gute Herstellungspraxis für alle Lebensmittelkontaktmaterialien einschließlich Druckfarben und Klebstoffe. Die Schweizer Bedarfsgegenständeverordnung legt konkret einen Globalmigrationswert von 60 mg/kg Lebensmittel fest; für nicht bewertete Substanzen gilt ein Grenzwert von 10 µg/kg.

Für Etikettenhersteller bedeutet dies in der Praxis: Materialauswahl, Druckverfahren, Trocknungs- und Aushärtungsbedingungen sowie Substrat-Barriereeigenschaften müssen konsequent auf das Migrationsrisiko hin bewertet werden. Käufer von Etiketten mit Lebensmittel- oder Pharmakontakt sind ihrerseits verpflichtet, ausschließlich nachweislich migrationsarme Etikettensysteme einzusetzen und deren Konformität zu dokumentieren.