MHD steht für Mindesthaltbarkeitsdatum und bezeichnet das auf Verpackungen aufgedruckte Datum, bis zu dem ein Lebensmittel bei sachgerechter Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Konsistenz und Nährwert behält. Das MHD ist kein Verfallsdatum: Nach seinem Ablauf besteht grundsätzlich kein Verkaufsverbot, sofern die Ware einwandfrei ist. Rechtsgrundlage in der EU ist die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), insbesondere Artikel 9 und Artikel 24 sowie Anhang X, die sowohl die Pflicht zur Angabe als auch die genaue Formulierung „mindestens haltbar bis …“ vorschreiben. In Deutschland ergänzt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) diese Regelungen.
Im Etikettendruck wird das MHD auf drei Wegen umgesetzt. Beim Vordruck im Gesamtdesign enthält das fertige Etikett bereits das Datum als Teil der vollständigen Druckdatei. Häufiger ist die variable Datumskennzeichnung auf einem Leerfeld: Das Grundetikett wird vorgedruckt, das MHD wird nachträglich durch einen Datumsdrucker – etwa per Inkjet, Thermotransfer oder Stempel – in das freigelassene Feld eingebracht. Als dritte Variante existiert das MHD-Zusatzetikett, ein kleines separates Label, das zusätzlich zur Hauptetikette aufgeklebt wird, zum Beispiel bei Umpackungen oder Restposten.
Für die konkrete Arbeit mit Etiketten hat das MHD direkte Auswirkungen auf Materialwahl, Druckverfahren und Systemausstattung. Thermotransferdruck ist das in der Lebensmittelindustrie am häufigsten eingesetzte Verfahren für dauerhaft lesbare MHD-Aufdrucke auf Etiketten und flexiblen Verpackungen; er erfordert abgestimmte Kombinationen aus Etikettenmaterial und Thermotransferband. Thermodirekt-Etiketten eignen sich besonders für kurzlebige Frischeprodukte, da kein Farbband benötigt wird, die Beständigkeit jedoch geringer ist. Inkjet-Systeme – sowohl stationäre Kennzeichnungsanlagen in Produktionslinien als auch mobile Handjet-Geräte – drucken das MHD berührungslos direkt auf Verpackungen oder vorgedruckte Etiketten. Etikettenmaterial, Klebstoff und Oberfläche müssen grundsätzlich mit dem jeweils gewählten Druckverfahren kompatibel sein, damit das MHD über die gesamte Lager- und Vertriebsdauer lesbar bleibt.
Eine fehlerhafte, fehlende oder unleserliche MHD-Kennzeichnung kann nach LMIV und LFGB rechtliche Konsequenzen wie Beanstandungen, Rückrufe oder Ordnungswidrigkeiten nach sich ziehen. Für den Handel ermöglicht ein korrekt lesbares MHD die Warenrotation nach dem First-in/First-out-Prinzip sowie die gezielte Rabattierung von Ware mit nahendem Datum. Die Entscheidung zwischen Direktdruck auf die Verpackung und dem Einsatz von MHD-Etiketten beeinflusst zudem die Mengenplanung und den Materialabfall durch Trägerbahn und Farbbänder.