PCR (Post-Consumer-Recycled) / PIR (Post-Industrial-Recycled)

PCR (Post-Consumer-Recycled) und PIR (Post-Industrial-Recycled) bezeichnen zwei Kategorien von Kunststoff-Rezyklaten, die sich ausschließlich durch die Herkunft des Ausgangsmaterials unterscheiden. PCR stammt aus Abfällen, die Endverbraucher oder gewerbliche Nutzer nach dem Gebrauch entsorgt haben – typischerweise PET-Getränkeflaschen oder Kunststoffverpackungen aus kommunalen Sammelsystemen wie dem Gelben Sack. PIR hingegen entsteht aus industriellen Produktionsabfällen wie Stanzresten, Schneidabfällen oder Ausschussware.

Beide Materialien durchlaufen nach ihrer Erfassung einen Aufbereitungsprozess: Die Abfälle werden gesammelt, sortiert, gereinigt, zerkleinert und zu Granulat regranuliert. Dieses Granulat wird anschließend zu Folien extrudiert – im Fall von Etiketten zu rPE-, rPP- oder rPET-Folien. Der entscheidende Unterschied in der Praxis liegt in der Materialkonsistenz: PIR ist aufgrund sortenreiner Produktionsabfälle meist homogener, einfacher zu verarbeiten und qualitätsstabiler. PCR weist durch seine heterogenere Herkunft stärker schwankende Eigenschaften auf und erfordert entsprechend sorgfältigere Sortierung, Reinigung und Prozesskontrolle.

Im Etikettendruck werden PCR- und PIR-Rezyklate vorrangig als Folienmaterial für Selbstklebeetiketten eingesetzt. Folienlösungen mit bis zu 100 % PIR- oder PCR-Anteil sind verfügbar und decken Anwendungen wie vielfarbige Produktetiketten, Verpackungskennzeichnung und industrielle Kennzeichnung ab. Für die Verarbeitung auf Druckmaschinen – ob Flexo oder Digital – sind keine speziellen Anlagen erforderlich; entscheidend ist, dass das Folienmaterial die mechanischen Anforderungen hinsichtlich Reißfestigkeit, Verformbarkeit und Bedruckbarkeit erfüllt, was durch Materialtests vor dem Serieneinsatz zu prüfen ist.

Für Hersteller und Käufer von Etiketten ist die Unterscheidung zwischen PCR und PIR regulatorisch bedeutsam. Die EU-Verpackungsverordnung PPWR schreibt Mindestanteile an Rezyklat vor und erkennt PCR als vollwertigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft an, während PIR in vielen Regulierungskontexten nicht oder nur eingeschränkt angerechnet wird. Wer also Etiketten zur Erfüllung gesetzlicher Rezyklatquoten einsetzt, benötigt nachweislich PCR-Anteile. Das Umweltzeichen Blauer Engel für Produkte aus Recyclingkunststoffen fordert einen PCR-Gehalt von mindestens 80 %. Da es keinen chemisch-physikalischen Nachweis des PCR-Gehalts gibt, erfolgt die Verifikation über Massenbilanzen, Lieferkettendokumentation sowie Zertifizierungen wie ISCC oder Intertek Recycled Content Verification. Etikettenbesteller sollten daher explizit zwischen PCR und PIR unterscheiden, den genauen Rezyklatanteil in Prozent anfordern und entsprechende Nachweise verlangen.