PZN (Pharma Zentral Nummer)

Die Pharmazentralnummer (PZN) ist ein bundeseinheitlicher, numerischer Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, Medizinprodukte und apothekenübliche Waren in Deutschland, gesetzlich verankert in § 300 SGB V. Sie besteht aus acht Stellen – sieben Ziffern für die eigentliche Artikelnummer und einer abschließenden Prüfziffer – und wird zentral von der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH (IFA GmbH) vergeben. Jede PZN identifiziert ein Produkt eindeutig nach Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße.

Technisch wird die PZN auf Arzneimittelpackungen sowohl in Klarschrift mit dem Kurzbezeichner „PZN:“ als auch als maschinenlesbarer Code aufgebracht. Traditionell kommt dafür der Code-39-Standard zum Einsatz, bei dem Start- und Stoppzeichen sowie ein vorangestelltes Minuszeichen als PZN-Kennung verwendet werden – die Buchstaben „PZN“ selbst werden dabei nicht im Barcode kodiert, sondern nur als Klartext gedruckt. Seit dem 9. Februar 2019 ist alternativ oder ergänzend auch die Darstellung als Data Matrix Code (DMC) zulässig; seit diesem Datum darf die PZN sogar ausschließlich im Data Matrix Code maschinenlesbar abgebildet werden, sofern die Klarschrift mit „PZN:“ weiterhin auf der Verpackung vorhanden ist. Darüber hinaus werden in RFID-Etiketten der Pharmaindustrie Datensätze gespeichert, die neben der PZN auch Charge, Herstelldatum und Verfallsdatum umfassen, um eine serialisierte Kennzeichnung und lückenlose Rückverfolgung zu ermöglichen.

Für den Etikettendruck hat die PZN unmittelbare praktische Konsequenzen. Etikettenhersteller, die pharmazeutische Verpackungen beliefern, müssen sowohl die korrekte Datenstruktur der PZN als auch die IFA-Vorgaben zur Codierung im gewählten Barcodetyp technisch sauber umsetzen. Eine fehlerhafte Prüfziffer oder eine abweichende Codierung führt dazu, dass Apothekenscanner, Warenwirtschaftssysteme und Kassensysteme die Packung nicht korrekt verarbeiten können – mit direkten Folgen für Logistik, Bestellung und Abrechnung. Die geforderte Druckqualität muss daher so ausgelegt sein, dass Code-39- und Data-Matrix-Barcodes von Apothekenscannern zuverlässig gelesen werden; entsprechende Etiketten werden in der Branche als „Etiketten in Apothekenqualität“ bezeichnet. Beim Einsatz von RFID-Etiketten – sogenannten Smart Labels mit integriertem Chip und Antenne – müssen Etikettendrucker gleichzeitig bedrucken und den RFID-Tag programmieren, was spezialisierte Drucker-Lesesysteme voraussetzt. Für Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller als Käufer von Etiketten ist die normkonforme PZN-Kennzeichnung keine Option, sondern gesetzliche Pflicht nach § 131 SGB V; ohne sie ist der ordnungsgemäße Vertrieb über den Apothekenkanal nicht möglich. Die PZN ist damit ein zentrales Verbindungselement zwischen Kennzeichnungspflicht, Drucktechnik und pharmazeutischer Lieferkette.