Die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU („Restriction of the use of certain Hazardous Substances“) ist eine EU-Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie gehört zu den CE-Richtlinien der EU und verpflichtet Hersteller betroffener Produkte zur Ausstellung einer EU-Konformitätserklärung sowie zum Anbringen des CE-Kennzeichens. In Deutschland wurde die Richtlinie durch die Elektrostoffverordnung (ElektroStoffV) in nationales Recht umgesetzt.
Die Richtlinie legt Höchstkonzentrationen für zehn Stoffe im homogenen Werkstoff fest: Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB), polybromierte Diphenylether (PBDE), Cadmium sowie die vier Phthalate BBP, DEHP, DBP und DIBP. Für neun dieser Stoffe gilt ein Grenzwert von 0,1 Gewichts-%, für Cadmium ein strengerer Grenzwert von 0,01 Gewichts-%. Die vier Phthalate wurden durch die Änderungsrichtlinie 2015/863 („RoHS III“) ergänzt und ab 2019 in den Anwendungsbereich aufgenommen. Da die EU-Chemikalienpolitik die Liste der beschränkten Substanzen laufend überprüft, müssen Hersteller ihre Konformität kontinuierlich sicherstellen.
Für den Etikettendruck ergibt sich eine mittelbare, aber praktisch bedeutsame Relevanz: Etiketten selbst fallen nicht direkt unter den Anwendungsbereich der Richtlinie, da dieser auf Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Kabel und Ersatzteile begrenzt ist. Etiketten sind jedoch Bestandteile solcher Geräte und können über ihr Material – etwa Trägerfolie, Schrumpfschlauch oder Druckfarbe – zum Gesamtgehalt regulierter Stoffe im Endprodukt beitragen. Überschreitet ein einzelnes Bauteil die zulässigen Grenzwerte, gefährdet das die RoHS-Konformität des gesamten Geräts. Aus diesem Grund spezifizieren Gerätehersteller für Kabel-, Geräte- und Typenschildetiketten ausdrücklich RoHS-konforme Materialien, und Etikettenhersteller deklarieren ihre Produkte entsprechend in Datenblättern oder Konformitätserklärungen. Diese Erklärungen benennen explizit die Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/65/EU sowie der Ergänzung 2015/863.
In der Praxis weisen Etikettenhersteller häufig parallel RoHS- und REACH-Konformität aus, da die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 für besonders besorgniserregende Stoffe ab 0,1 % Massenanteil in Erzeugnissen eigene Informationspflichten in der Lieferkette begründet. Für Käufer von Etikettenmaterialien – insbesondere Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten – bildet diese kombinierte Dokumentation eine verlässliche Grundlage für die CE-Kennzeichnung und die Erfüllung chemikalienrechtlicher Sorgfaltspflichten. Etikettendrucker und zugehörige Verbrauchsmaterialien werden von ihren Herstellern ebenfalls auf RoHS-Konformität geprüft und entsprechend deklariert, da sie selbst als Elektrogeräte in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.