UV-Cut Filter (Messbedingungen z.B. M0, M1, M2)

Ein UV-Cut-Filter ist im Farbmanagement ein optischer Sperrfilter in Farbmessgeräten, der den ultravioletten Spektralbereich des Messlichts gezielt ausschließt. Die ISO-Norm 13655 „Spektrale Messung und farbmetrische Berechnung für grafische Objekte“ definiert diesen Filter als Messbedingung M2 – eine von vier standardisierten Messbedingungen (M0, M1, M2, M3) für Farbmessgeräte. M2 wird in der Fachsprache gleichbedeutend als „UV-Cut“, „UV-Filter“ oder „Kein UV“ bezeichnet.

Technisch arbeitet ein Messgerät im M2-Modus mit einer Lichtquelle ohne UV-Anteil – etwa einer Gasglühlampe mit UV-Sperrfilter unter 400 nm oder LEDs ohne UV-Emission im Bereich von etwa 420 bis 700 nm. Das Gerät erfasst dabei den spektralen Remissionsgrad des Messobjekts ausschließlich im sichtbaren Bereich. Im Unterschied dazu simuliert M1 eine Normlichtart D50 mit definiertem UV-Anteil, während M0 keine UV-Regelung vorschreibt und M3 zusätzlich einen Polarisationsfilter einsetzt. Geräte wie das Barbieri Spectro Swing qb oder das X-Rite Colour Control eXact unterstützen alle vier Messbedingungen gemäß ISO 13655. X-Rite formuliert präzise: M2 beschreibt erstmals im Rahmen eines ISO-Standards den UV-Ausschluss durch ein Messgerät.

Für den Etikettendruck ist dieser Messfilter aus einem konkreten Grund bedeutsam: Viele Etikettenpapiere und -kartons enthalten optische Aufheller (Optical Brightening Agents, OBA). Diese Substanzen absorbieren UV-Strahlung und emittieren sie als sichtbares, bläuliches Licht – das Substrat erscheint unter UV-haltigem Licht heller und weißer. Wird ohne UV-Cut gemessen, fließt dieser Fluoreszenzeffekt in die Farbmesswerte ein und verfälscht den tatsächlichen Druckergebnisvergleich. ISO 13655 sieht M2 explizit für Situationen vor, in denen das Papier fluoresziert, dieser Effekt aber keinen Einfluss auf die Messdaten haben soll. Durch den Vergleich einer M1-Messung (mit UV-Anteil) und einer M2-Messung (UV-Cut) lässt sich die Aufhellerwirkung eines Substrats gezielt quantifizieren und kontrollieren.

Für Druckereien und Etikettenhersteller bedeutet dies: Farbprofile, Hausstandards und Freigabekriterien müssen durchgängig unter identischer Messbedingung erstellt und geprüft werden. Wird M2 als Messbedingung vereinbart, werden Substrate unterschiedlicher Lieferanten mit unterschiedlichem OBA-Gehalt farbmetrisch vergleichbar, weil der UV-Einfluss konsequent ausgeblendet wird. Für Einkäufer und Markeninhaber gilt daher: Farbspezifikationen für Hausfarben oder Abnahmeprüfungen sollten die Messbedingung – M0, M1 oder M2 – explizit ausweisen. Fehlt diese Angabe, sind Messwerte zwischen verschiedenen Geräten, Lieferanten oder Produktionschargen nicht zuverlässig vergleichbar. Der UV-Cut-Filter als Messbedingung M2 hat damit direkten Einfluss auf Farbfreigaben, Toleranzgrenzen und die Reproduzierbarkeit von Etikettenauflagen auf OBA-haltigen Materialien.