REACH-SVHC bezeichnet besonders besorgniserregende Stoffe nach der EU-Chemikalienverordnung REACH (Verordnung EG Nr. 1907/2006), die von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA auf einer sogenannten Kandidatenliste geführt werden. Die Abkürzung steht für „Substances of Very High Concern“. Stoffe gelangen auf diese Liste, wenn sie nach Artikel 57 REACH als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend eingestuft werden, als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) gelten oder als endokrine Disruptoren mit gleichwertig besorgniserregenden Wirkungen identifiziert wurden. Die ECHA aktualisiert die Kandidatenliste in der Regel zweimal jährlich.
Die rechtliche Wirkung der Kandidatenliste setzt vor allem auf der Ebene von Erzeugnissen an. Enthält ein Erzeugnis einen SVHC der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent, greifen konkrete Pflichten aus Artikel 7, 31 und 33 REACH. Lieferanten müssen ihre gewerblichen Kunden proaktiv informieren und dabei mindestens den Namen des betreffenden Stoffes nennen sowie Informationen bereitstellen, die eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ermöglichen. Verbraucher können außerdem beim Hersteller oder Händler nachfragen, ob ein Erzeugnis SVHC enthält; die Antwort muss innerhalb von 45 Tagen und kostenlos erfolgen. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-106/14 klargestellt, dass der Schwellenwert von 0,1 Massenprozent für jedes einzelne Erzeugnis innerhalb eines komplexen Produkts gilt, nicht für das Gesamtprodukt.
Für den Etikettendruck ist REACH-SVHC von unmittelbarer praktischer Bedeutung, weil Etiketten – ob Klebeetiketten, Industrieetiketten oder Produktetiketten – im Sinne von REACH als Erzeugnisse eingestuft sind. Das bedeutet: Enthält eine Etikettenkomponente wie die Trägerfolie, die Klebeschicht, ein Schutzlack oder ein Drucklack einen SVHC der Kandidatenliste in mehr als 0,1 Massenprozent, ist der Etikettenhersteller oder -lieferant verpflichtet, seinen gewerblichen Kunden darüber zu informieren. SVHC können nach Angaben der zuständigen Behörden bei der Polymerverarbeitung, in Beschichtungen und Lacken sowie in Reinigungsmitteln und Prozessreglern vorkommen – allesamt Bereiche, die im Etikettendruck eine Rolle spielen. Hersteller und Importeure von Etiketten müssen daher systematisch prüfen, ob ihre Produkte oder Vorprodukte entsprechende Stoffe enthalten, und gegebenenfalls die ECHA nach Artikel 7 REACH informieren. In der Praxis werden SVHC-Informationen häufig über REACH-Konformitätserklärungen oder Sicherheitsdatenblätter entlang der Lieferkette kommuniziert. Da SVHC-Kandidaten langfristig einer Zulassungspflicht unterliegen können, beeinflusst die Kandidatenliste auch die Materialauswahl und Beschaffungsstrategie im Etikettenbereich.