Die Ökodesign-Verordnung – offiziell die Verordnung (EU) 2024/1781 – ist eine EU-Rahmenverordnung, die am 18. Juli 2024 in Kraft getreten ist und Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Produkten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg festlegt. Sie löst die bisherige Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ab und trägt international den Namen Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR). Ziel ist es, Energie- und Ressourceneffizienz, Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Rezyklatanteil und den Umwelt-Fußabdruck von Produkten systematisch zu verbessern.
Die Verordnung gilt für alle physischen Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, einschließlich Bauteilen und Zwischenprodukten. Sie selbst enthält keine produktspezifischen Detailvorgaben, sondern schafft den Rechtsrahmen, auf dessen Basis die EU-Kommission produktgruppenspezifische Verordnungen erlässt – geplant bis 2030 unter anderem für Textilien, Möbel, Reifen und Stahl. Ergänzt wird sie durch die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EU) 2017/1369, die Hersteller bestimmter Produktgruppen zur Angabe von Energieeffizienzklassen und Verbrauchsdaten auf normierten Etiketten und Produktdatenblättern verpflichtet. Ein zentrales neues Element der Verordnung ist der digitale Produktpass, der produktbezogene Nachhaltigkeitsinformationen maschinenlesbar zugänglich machen soll.
Für den Etikettendruck ist die Ökodesign-Verordnung vor allem indirekt relevant, wirkt sich aber in mehreren konkreten Bereichen aus. Erstens müssen Hersteller gekennzeichneter Produkte sicherstellen, dass alle gesetzlich geforderten Energie- und Umweltinformationen lesbar, dauerhaft und normgerecht auf Produkten oder Verpackungen abgebildet werden – das betrifft direkt die inhaltlichen und gestalterischen Anforderungen an Energieetiketten, etwa vorgeschriebene Skalendarstellungen, Effizienzklassen-Symbole und Pflichtangaben. Zweitens eröffnet der digitale Produktpass neue Anforderungen an die Datencodierung auf Etiketten: Die geforderten Nachhaltigkeitsinformationen werden typischerweise über maschinenlesbare Codes wie QR-Codes oder Datamatrix-Codes auf Produkten oder Etiketten realisiert, was entsprechende Anforderungen an Druckqualität und Lesbarkeit mit sich bringt. Drittens können künftige produktspezifische Ökodesign-Verordnungen Anforderungen an Rezyklierbarkeit und Materialeffizienz stellen, die auch Verpackungen und Etiketten betreffen – etwa Vorgaben zu Rezyklatanteilen in Substratmaterialien oder zur Trennbarkeit von Materialverbunden. Und schließlich könnten auch Etikettendrucker selbst als energieverbrauchsrelevante Geräte in den Anwendungsbereich zukünftiger Produktverordnungen fallen, sofern die Kommission entsprechende Regelungen erlässt.
Für Etikettendruckbetriebe und Anwender bedeutet die Ökodesign-Verordnung damit eine schrittweise wachsende Anforderung: Kennzeichnungsinhalte werden komplexer, Materialentscheidungen rücken stärker unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkte, und die Integration maschinenlesbarer Codes für den digitalen Produktpass wird mittelfristig zum Standard werden.