Als biobasiert gelten Materialien und Produkte, die ganz oder teilweise aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Der Begriff bezieht sich ausschließlich auf die Rohstoffbasis, nicht auf das Verhalten am Lebensende des Produkts. Typische Ausgangsstoffe sind stärke- oder zellulosehaltige Pflanzen wie Mais, Zuckerrohr, Zuckerrüben und Holz. Normativ ist der Begriff in der DIN EN 16575 verankert; in der Etikettenbranche gilt ein Material dann als biobasiert, wenn mindestens 40 Prozent seines Anteils aus nachwachsenden Rohstoffen stammen.
Im technischen Einsatz kommen vor allem biobasierte Kunststoffe wie Bio-Polyethylen (Bio-PE) aus Zuckerrohr sowie PLA, PHA, Cellulosederivate und biobasiertes PET als Folienmaterial in Betracht. Konkrete Produkte, etwa biobasierte Polyethylenfolien mit einem pflanzenbasierten Rohstoffanteil von mindestens 83 Prozent, sind im Etikettenmarkt bereits verfügbar. Darüber hinaus werden Zellulose, Holz und Maisstärke als Basis für biobasierte Papieretiketten eingesetzt. Der biobasierte Anteil eines Materials lässt sich messtechnisch nach CEN/TS 16137 für Polymere bzw. EN 16785-1 für fertige Produkte bestimmen und deklarieren. Biobasierte Kunststoffe, deren molekulare Struktur der konventioneller Kunststoffe entspricht – wie Bio-PE –, können grundsätzlich mit denselben Produktionsanlagen verarbeitet werden wie ihre fossilbasierten Pendants, sofern Klebstoffe und Druckfarben kompatibel sind.
Für den Etikettendruck ist der Begriff aus mehreren Gründen direkt relevant. Hersteller können biobasierte Haftfolien und Papiere auf bestehenden Etikettendrucklinien mit gängigen Verfahren wie Thermotransferdruck, Flexodruck oder Digitaldruck verarbeiten. Käufer von Etiketten müssen jedoch verstehen, dass „biobasiert“ keine Aussage über biologische Abbaubarkeit oder Kompostierbarkeit trifft: Biobasiertes PET etwa ist in der Regel nicht biologisch abbaubar. Ebenso wenig bedeutet der Begriff, dass das Material kompostierbar ist – dafür gelten eigene Normen, etwa EN 13432. Im Recycling verhalten sich biobasierte Kunststoffe mit konventioneller Molekularstruktur ähnlich wie fossilbasierte Varianten, werden in der Praxis aber häufig noch gemeinsam mit Restmüll entsorgt. Für Hersteller und Käufer ist daher eine normkonforme, klar abgegrenzte Kommunikation entscheidend: Die Bezeichnungen biobasiert, biologisch abbaubar, kompostierbar und recyclebar beschreiben unterschiedliche Eigenschaften und dürfen nicht synonym verwendet werden. Wer Etiketten mit Nachhaltigkeitsaussagen beschafft oder bewirbt, sollte auf konkrete Angaben zum biobasierten Anteil und zur empfohlenen Entsorgung achten, statt sich auf den Begriff „bio“ allein zu verlassen.