Biologisch abbaubar (im Englischen: biodegradable) bezeichnet Materialien, die durch Mikroorganismen wie Bakterien, Pilze und Enzyme in natürliche Bestandteile – CO₂, Wasser und Biomasse – zerlegt werden können, ohne toxische Rückstände zu hinterlassen. Entscheidend ist dabei: Der Begriff allein legt weder eine definierte Abbauzeit noch bestimmte Umgebungsbedingungen fest. Erst durch Normen wie EN 13432 wird biologische Abbaubarkeit für den praktischen Einsatz konkret messbar und vergleichbar.
Im technischen Kontext des Etikettendrucks wird der Begriff vor allem über EN 13432 operationalisiert. Diese harmonisierte europäische Norm definiert für Verpackungsmaterialien, dass mindestens 90 Prozent des organischen Kohlenstoffs unter industriellen Kompostierbedingungen innerhalb von sechs Monaten in CO₂ umgewandelt werden müssen. Ergänzend schreibt die Norm vor, dass nach drei Monaten mindestens 90 Prozent der Masse in Partikel kleiner als zwei Millimeter desintegriert sein müssen – geprüft nach EN 14045. Hinzu kommen Grenzwerte für Schwermetallgehalte sowie der Nachweis, dass der Kompostierungsprozess selbst nicht negativ beeinflusst wird. Von „kompostierbar“ spricht man präzise dann, wenn dieser definierte Bedingungsrahmen erfüllt ist – biologisch abbaubar ist damit der übergeordnete, kompostierbar der normativ engere Begriff.
Für den Etikettendruck bedeutet dies: Ein Etikett kann eine kompostierbare Verpackung nur dann unterstützen, wenn sein gesamter Aufbau – Obermaterial, Haftkleber und gegebenenfalls Druckfarben – die Anforderungen der EN 13432 erfüllt. Hersteller bieten entsprechend zertifizierte Etikettenmaterialien an, bei denen sowohl der Facestock aus Papier oder biobasierten Kunststoffen als auch der Klebstoff für industrielle Kompostierung ausgelegt sind. Zertifizierungen wie „OK compost“ oder das Keimling-Zeichen dienen dabei als Nachweise der Normkonformität. Für die Produktion solcher Etiketten sind keine speziellen Druckmaschinen erforderlich; konventionelle Etikettendrucktechnik ist einsetzbar, sofern ausschließlich normkonforme Materialien verwendet werden.
Für Etikettendruckereien und Anwender ergeben sich daraus konkrete Konsequenzen: Wer Etiketten für kompostierbare Verpackungen herstellt oder einsetzt, muss sicherstellen, dass das Etikett das Gesamtsystem nicht durch nicht abbaubare Bestandteile kompromittiert. Zertifizierte Materialien erlauben zudem eine belegbare Nachhaltigkeitsaussage – etwa „industriell kompostierbar nach EN 13432″ – und reduzieren das Risiko von Greenwashing-Vorwürfen gegenüber unspezifischen Begriffen. Rechtlich müssen entsprechend zertifizierte Verpackungen mit Hinweisen auf die Norm, den Hersteller, die Zertifizierungsstelle und geeignete Entsorgungshinweise für Verbraucher gekennzeichnet werden.