Der Begriff „Fettbarriere“ bezeichnet im Etikettendruck die Eigenschaft eines Etikettenmaterials oder einer Beschichtung, den Durchtritt von Fetten und Ölen zu verhindern oder auf ein definiertes Maß zu begrenzen. In der Normenwelt wird dieses Konzept präziser als „Fettdurchlässigkeit“ oder „Fettbeständigkeit“ gefasst; die zugehörige Prüfnorm ist die DIN 53116, die ein standardisiertes Verfahren zur Bestimmung der Fettdurchlässigkeit von Papier beschreibt. Ein Material mit geringer oder keiner Fettdurchlässigkeit erfüllt damit technisch die Funktion einer Fettbarriere.
Eingesetzt werden solche Materialien überall dort, wo Etiketten in direktem oder indirektem Kontakt mit fetthaltigen Substanzen stehen. Typische Anwendungsfelder sind Lebensmitteletiketten auf Wurstwaren, Käse oder Speiseölen, wo Fett als Migrationsmedium wirkt und ungeschützte Materialien in Mitleidenschaft zieht. Für Papieretiketten wird die Fettbeständigkeit durch spezielle Beschichtungen oder die Wahl entsprechender Rohpapiere erreicht, die nach DIN 53116 geprüft sein können. Folienmaterialien aus PP, PE oder PET bieten von Haus aus eine höhere Öl- und Fettbeständigkeit als ungekochte Papiersubstrate und werden daher bevorzugt für besonders belastete Anwendungen eingesetzt. Auch Thermopapiere sind in Varianten verfügbar, die laut Herstellerangaben eine hohe Beständigkeit gegen Öl, Fett und Weichmacher aufweisen und sich damit für MHD-, Preis- und Nährwertangaben auf Lebensmitteln eignen.
Für den Etikettendruck ist die Fettbarriere-Eigenschaft aus mehreren Gründen unmittelbar praxisrelevant. Einerseits sichert sie die physikalische Integrität des Etiketts: Ein Substrat, das Fett durchlässt, verliert Lesbarkeit, Haftung und Maßhaltigkeit. Andererseits schreibt die EU-Rahmenverordnung EG Nr. 1935/2004 vor, dass Materialien im Lebensmittelkontakt keine Stoffe in gesundheitlich bedenklichen Mengen an das Lebensmittel abgeben dürfen, wobei Fett genau jenes Medium ist, über das unerwünschte Migration bevorzugt stattfindet. Für Kunststoffkomponenten gelten zusätzlich die Grenzwerte der Verordnung EU Nr. 10/2011, die einen allgemeinen Migrationsgrenzwert von 10 mg/dm² festlegt. Bei der Druckfarbenwahl gilt, dass für Flächen mit beabsichtigtem direkten Lebensmittelkontakt ausschließlich speziell formulierte Flexo- und Tiefdruckfarben sowie Lacke eingesetzt werden dürfen; Offsetfarben und -lacke sind für diesen Einsatzbereich nicht geeignet. Etikettenhersteller, die Produkte für fetthaltige Lebensmittel fertigen, sind außerdem in der Regel verpflichtet, Konformitätserklärungen nach den einschlägigen lebensmittelrechtlichen Vorschriften zu erbringen.
Die Auswahl eines Etikettenmaterials für fettbelastete Umgebungen erfordert also eine koordinierte Betrachtung von Substrat, Klebstoff, Druckfarbe und Schutzlack – jeweils unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Rechtsvorschriften.