GHS/CLP bezeichnet das verbindliche System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher chemischer Stoffe und Gemische. GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) wurde von den Vereinten Nationen entwickelt und stellt weltweit einheitliche Kriterien sowie standardisierte Kennzeichnungselemente bereit. In der Europäischen Union setzt die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 dieses UN-System rechtsverbindlich um und regelt, nach welchen Kriterien Stoffe und Gemische einzustufen, wie sie zu verpacken und wie sie zu kennzeichnen sind.
Lieferanten sind verpflichtet, verpackte gefährliche Stoffe und Gemische vor dem Inverkehrbringen gemäß CLP zu kennzeichnen. Das Kennzeichnungsetikett auf dem Gebinde macht auf Gefahren aufmerksam und verweist auf weitergehende Informationen im Sicherheitsdatenblatt – für Verbraucher ist es häufig das einzige Informationsmittel. Ein GHS/CLP-konformes Gefahrstoffetikett muss zwingend standardisierte Gefahrenpiktogramme, ein Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“), Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze), den Produktidentifikator, die Nennmenge sowie Name, Anschrift und Telefonnummer des Lieferanten enthalten. Je nach Produkt kommen ergänzende EU-Gefahrenhinweise (EUH-Sätze) und ein UFI-Code hinzu. Angaben, die Gefahren verharmlosen oder der Einstufung widersprechen – etwa „ungiftig“ oder „umweltfreundlich“ – sind auf Kennzeichnungsetiketten gefährlicher Stoffe ausdrücklich untersagt. Seit dem 1. Juni 2017 dürfen in der EU ausschließlich Gebinde mit CLP/GHS-Kennzeichnung verkauft werden.
Für den Etikettendruck hat GHS/CLP weitreichende Konsequenzen, die sowohl Inhalt als auch Material und Format betreffen. Die CLP-Verordnung schreibt detaillierte Vorgaben zu Layout, Schriftgröße und Lesbarkeit vor: Die Etikettengröße richtet sich nach dem Volumen des Behälters, und jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der Etikettenfläche einnehmen. Etiketten müssen dauerhaft haltbar und während der gesamten Nutzungsdauer des Gebindes gut lesbar bleiben – eine gesetzliche Anforderung, die die Materialwahl direkt beeinflusst. Je nach Anwendung, etwa bei Außenlagerung oder Kontakt mit Lösemitteln, müssen Etikettenmaterialien entsprechend beständig ausgewählt werden. Druckverfahren und Bedruckstoff sind zwar nicht im Detail vorgeschrieben, entscheidend sind jedoch Beständigkeit, Lesbarkeit und die vollständige normgerechte Umsetzung aller Pflichtangaben. Anbieter stellen vorgedruckte oder vorgestanzte CLP/GHS-konforme Etiketten bereit und bieten Systemlösungen inklusive Layouts mit Piktogrammen sowie H- und P-Sätzen an. Etiketten müssen zudem aktualisiert werden, wenn die Kennzeichnung nicht mehr lesbar ist oder sich die Einstufung aufgrund neuer Erkenntnisse ändert. Die CLP-Verordnung wird fortlaufend angepasst, zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707, was eine kontinuierliche Überprüfung der eingesetzten Etikettenlösungen erfordert.