GHS-Gefahrenpiktogramme sind standardisierte grafische Symbole, die Gefahreneigenschaften chemischer Stoffe und Gemische visuell kommunizieren. Sie sind Bestandteil des Global Harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen und in der EU durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 rechtsverbindlich umgesetzt. Insgesamt existieren neun Piktogramme (GHS01–GHS09), darunter GHS02 „Flamme“ für entzündbare Stoffe und GHS07 „Ausrufezeichen“ für bestimmte akute Gesundheitsgefahren.
Jedes GHS-Piktogramm ist einheitlich gestaltet: schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund, eingefasst in eine auf der Spitze stehende Raute mit rotem Rahmen. Sie ersetzen in der EU die früheren orangefarbenen Gefahrensymbole. Für chemische Stoffe gilt die Kennzeichnungspflicht nach GHS/CLP seit dem 1. Dezember 2010, für Gemische seit dem 1. Juni 2015. Ein normgerechtes Gefahrstoffetikett enthält neben den Piktogrammen zwingend ein Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“), Gefahrenhinweise (H-Sätze), Sicherheitshinweise (P-Sätze), die Produktidentifikation sowie Lieferantenangaben. Treffen mehrere Gefahrenklassen zu, müssen entsprechend mehrere Piktogramme auf demselben Etikett erscheinen.
Für den Etikettendruck hat dies weitreichende praktische Konsequenzen. Jedes Chemikaliengebinde – von der Laborflasche bis zum IBC – sowie Sekundärverpackungen müssen ein vollständiges GHS-Etikett tragen. Dabei muss jedes Gefahrenpiktogramm mindestens ein Fünfzehntel der gesamten Etikettenfläche einnehmen, und alle Symbole müssen dauerhaft lesbar und deutlich sichtbar sein. Diese Anforderungen bestimmen direkt die Wahl des Etikettenformats und -materials: Für GHS-Kennzeichnungen kommen ausschließlich chemikalienbeständige, UV- und witterungsresistente Folien oder Spezialpapiere in Frage, die auch unter Praxisbedingungen wie Chemikalienkontakt, Abrieb oder Außenbewitterung ihre Lesbarkeit behalten.
In der Produktion von GHS-Etiketten hat sich ein zweistufiges Verfahren etabliert: Der rote Rahmen der Piktogramme sowie weitere farbige Gestaltungselemente werden häufig als Vordruck auf Etikettenrollen aufgebracht. Die variablen Inhalte – Produktname, spezifische Piktogramm-Kombinationen, H- und P-Sätze – werden anschließend mittels Thermotransfer-, Inkjet- oder anderen digitalen Drucksystemen ergänzt. Hersteller können auch vollständig individuell bedruckte GHS-Etiketten nach Kundenvorgaben fertigen, wobei Rollen- oder Bogendruck sowie digitale und konventionelle Verfahren zum Einsatz kommen. Etikettenentwickler und Einkäufer müssen sicherstellen, dass Layout, Materialwahl und Druckverfahren gemeinsam die gesetzlichen Vorgaben der CLP-Verordnung erfüllen – von der korrekten Farbgebung des Rahmens bis zur langfristigen Beständigkeit des gesamten Etiketts unter realen Lagerbedingungen.