Lösungsmittelhaltiger Klebstoff

Ein lösungsmittelhaltiger Klebstoff ist ein Haftklebstoff, bei dem das polymere Bindemittel – typischerweise Naturkautschuk, Synthesekautschuk oder Polyacrylat – zusammen mit Harzen und Additiven in einem organischen Lösungsmittel gelöst vorliegt. Diese flüssige Formulierung lässt sich als gleichmäßiger Film auf ein Trägermaterial auftragen. Nach der Beschichtung verdampft das Lösungsmittel beim Trocknungsprozess weitgehend, sodass eine feste, dauerhafte Klebstoffschicht zurückbleibt.

Im Herstellungsprozess von Selbstklebeetiketten bildet diese Klebstoffschicht das verbindende Element zwischen dem Obermaterial – etwa Papier oder Folie – und dem Liner, also dem Trägermaterial. Die lösungsmittelhaltige Formulierung wird dazu auf das Obermaterial oder den Liner beschichtet und anschließend in einer Trocknungsanlage ausgehärtet. Kautschukbasierte Systeme entstehen, indem Natur- oder Synthesekautschuk mit Lösemitteln aufgequollen und dann mit Harzen und Additiven zur klebrigen Masse verarbeitet wird. Acrylatbasierte Systeme können wahlweise aus wässriger Dispersion oder aus Lösung – also lösemittelhaltig – verarbeitet werden. Nach der Trocknung folgen Druck, Stanzen und Konfektionierung zu Rollen- oder Bogenetiketten auf den üblichen Etikettendruckmaschinen, beispielsweise im Flexo-, Offset- oder Digitaldruck.

Für den Etikettendruck ist dieser Klebstofftyp aus mehreren Gründen relevant. Lösungsmittelhaltige Kautschuk- und Acrylatklebstoffe kommen vor allem dort zum Einsatz, wo hohe Anfangshaftung und dauerhaft starke Klebkraft gefordert sind – also bei permanent haftenden Etiketten auf kritischen, rauen, niederenergetischen oder verunreinigten Untergründen, auf die Standard-Dispersionsklebstoffe nicht ausreichend haften. Welche Leistungseigenschaften ein Haftklebstoff dabei erfüllen muss, legt eine DIN-Norm fest.

Auf der Produktionsseite erfordert der Einsatz lösungsmittelhaltiger Systeme speziell ausgerüstete Beschichtungs- und Trocknungsanlagen mit geeigneter Abluftführung sowie Einrichtungen zur Lösemittelrückgewinnung oder -absaugung, da organische Lösungsmittel entsprechende Anforderungen an Emissionsbegrenzung, Explosionsschutz und Arbeitssicherheit stellen. Für Etikettenhersteller bedeutet das einen erhöhten anlagentechnischen Aufwand gegenüber wasserbasierten Dispersionssystemen.

Rechtlich sind lösungsmittelhaltige Klebstoffe für Etiketten in zwei Bereichen relevant: Bei Etiketten mit Lebensmittelkontakt gelten die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, nach der keine Bestandteile in gesundheitsgefährdenden Mengen auf Lebensmittel übergehen dürfen. Für den Klebstoff selbst schreibt die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 eine normgerechte Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern sowie Gefahren- und Sicherheitshinweisen vor. Käufer von Etiketten sollten daher bei sensiblen Anwendungen die Konformitätsnachweise des Herstellers einfordern und die Klebstoffauswahl gezielt auf den jeweiligen Untergrund und die Verwendungsbedingungen abstimmen.