Bisphenol-freies Thermopapier

Bisphenol-freies Thermopapier ist Thermopapier, das ohne den Einsatz von Bisphenol A (BPA) hergestellt wird. BPA war in herkömmlichem Thermopapier als Farbentwicklersubstanz im Einsatz. Seit dem 2. Januar 2020 gilt in der EU durch die REACH-Verordnung – konkret die Verordnung (EU) 2016/2235 zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 – ein Grenzwert von höchstens 0,02 Gewichtsprozent BPA für Thermopapier, was in der Praxis bedeutet, dass BPA nicht mehr absichtlich zugesetzt werden darf. Neben BPA-freien Varianten existieren auch phenolfreie Thermopapiere, die gänzlich ohne phenolhaltige Farbentwickler auskommen.

Thermopapier ist ein Spezialpapier mit einer thermosensitiven Beschichtung, die sich durch Wärmeeinwirkung verfärbt. Beim Thermodirektdruck erhitzen die Heizelemente des Druckkopfs die Beschichtung punktuell an den zu bedruckenden Stellen und lösen so den Farbentwicklungsprozess aus – ohne Farbe, Toner oder Ribbon. BPA erfüllte in diesem System die Funktion eines Farbentwicklers. In BPA-freien Thermopapieren übernehmen alternative Substanzen diese Rolle; als möglicher Ersatzstoff wird in diesem Zusammenhang unter anderem BPS genannt, wobei die maßgebliche regulatorische Anforderung primär auf die Vermeidung von BPA abzielt.

Für den Etikettendruck ist diese Unterscheidung unmittelbar praxisrelevant. BPA-freies Thermopapier bildet die Materialbasis für Thermoetiketten, die im Thermodirektdruck beschriftet werden. Typische Anwendungsfelder sind temporäre Kennzeichnungen, Waagenetiketten, Kassenbelege sowie Etiketten für Logistik und den Transport auf Kartonagen. Die Etiketten werden häufig als selbstklebende Produkte mit permanenten oder ablösbaren Klebstoffen angeboten und auf Thermodruckern beziehungsweise Thermoetikettendrucker verarbeitet.

Für Hersteller und Käufer von Etiketten in Europa hat die REACH-Beschränkung direkte Konsequenzen. Wer Thermopapier oder daraus gefertigte Thermoetiketten in der EU in den Verkehr bringt, muss die Grenzwertvorgabe einhalten. Vorhandene Bestände dürfen zwar innerbetrieblich aufgebraucht, jedoch nicht mehr an Dritte abgegeben werden. Einkäufer sollten daher bei der Beschaffung von Thermoetiketten gezielt auf BPA-freie oder phenolfreie Produkte achten. Da BPA zudem als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) eingestuft ist, geht die Relevanz dieses Merkmals über die reine Normenkonformität hinaus und betrifft auch Fragen des Produkthaftungsrisikos und der Lieferkettentransparenz.