FDA 175.105 / BfR XIV (Lebensmittelfreigabe)

FDA 175.105 / BfR XIV bezeichnet die lebensmittelrechtliche Eignung von Klebstoffen für den indirekten Kontakt mit Lebensmitteln. Die Grundlage bilden zwei Regelwerke: die US-amerikanische Vorschrift FDA 21 CFR 175.105 „Indirect Food Additives: Adhesives and Components of Coatings“ sowie die Empfehlung XIV des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) für Klebstoffe und kunststoffbasierte Materialien im Lebensmittelkontakt. Wenn Hersteller von Etiketten oder Klebstoffen beide Bezeichnungen gemeinsam anführen, signalisieren sie damit die Konformität mit den US-amerikanischen Anforderungen einerseits und den deutschen beziehungsweise europäischen Empfehlungen andererseits.

FDA 21 CFR 175.105 legt fest, welche Stoffe in Klebstoffformulierungen für Lebensmittelverpackungen verwendet werden dürfen und unter welchen Bedingungen ihr Einsatz zulässig ist. Zentrales Ziel ist es, sicherzustellen, dass aus dem Klebstoff keine gesundheitlich bedenklichen Substanzen in das Lebensmittel migrieren. Die BfR-Empfehlung XIV verfolgt dasselbe Ziel auf nationaler Ebene und wird als Grundlage für die gesundheitliche Bewertung von Materialien im Lebensmittelkontakt veröffentlicht. Ergänzend gelten im EU-Raum die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 als Rahmenregelung sowie die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 für Kunststoffmaterialien. Da FDA 175.105 ausschließlich für den US-Markt gilt und nicht automatisch europäisches Recht darstellt, müssen Hersteller, die in beiden Märkten aktiv sind, beide Regelwerke erfüllen.

Für den Etikettendruck ist diese Freigabe unmittelbar relevant, weil sie primär den Klebstoff eines selbstklebenden Etikettenmaterials betrifft. Obwohl das Etikett das Lebensmittel nicht direkt berührt, sitzt es auf der Außenseite einer Verpackung und kann unter bestimmten Bedingungen mit dem Verpackungsinhalt in Wechselwirkung treten. Typische Anwendungen sind Etiketten auf Wurst- und Käseverpackungen, Gewürzgläsern, Getränkeflaschen oder Frischetheken-Verpackungen für Fleisch und Fisch. Auch im Pharma- und Medizintechnikbereich werden Etiketten nach FDA 175.105 eingesetzt, etwa auf Sekundärverpackungen oder Blutplasmabeuteln, bei denen eine Migration schädlicher Substanzen ausgeschlossen sein muss.

In der Praxis bedeutet das für Etikettenhersteller, dass ihre Klebstoffrezepturen ausschließlich zugelassene Rohstoffe innerhalb definierter Grenzwerte enthalten dürfen. Die Materialien werden entsprechend geprüft und in technischen Datenblättern mit dem Hinweis auf FDA 175.105 und BfR XIV ausgewiesen. Im EU-Markt ist zusätzlich die Erstellung einer Konformitätserklärung gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 erforderlich, sofern eine einschlägige Einzelmaßnahme dies verlangt. Wer Etiketten für Lebensmittel- oder Pharmaverpackungen beschafft, sollte daher gezielt nach dieser Dokumentation fragen und die Angabe beider Freigaben als Mindestanforderung für internationale Märkte betrachten.