Im Etikettendruck wird der Sachverhalt der Gleitmittel- und Zusatzstoff-Emigration fachsprachlich korrekt als **Migration** bezeichnet. Darunter versteht man das Wandern niedermolekularer Stoffe – wie Weichmacher, Gleitmittel, Harze, Öle und sonstige Additive – aus Etikettenkomponenten heraus, entweder an die Materialoberfläche oder in umgebende Stoffe wie Lebensmittel und Arzneimittel. Als migrationsfähig gelten dabei generell Moleküle mit einem Molekulargewicht unter etwa 1000 Dalton.
Im technischen Kontext des Etikettendrucks erfolgt Migration auf drei wesentlichen Wegen: Durch Durchmigration wandern niedermolekulare Anteile durch das Substrat hindurch bis ins verpackte Füllgut. Beim sogenannten Abklatsch (Set-off) gehen Stoffe vom bedruckten auf einen unbedruckten Gegenkontakt über, etwa auf die Innenseite einer Verpackung. Über die Gasphasenmigration gelangen flüchtige Verbindungen durch den Luftraum der Verpackung ins Produkt und beeinflussen so Geruch und Geschmack. Besonders kritisch sind kautschukbasierte Schmelzhaftklebstoffe (Hotmelt PSA), deren Zusammensetzung aus Harzen, Ölen und Weichmachern besteht – bis zu 70 Prozent ihrer Anteile können migrationsfähig sein. Acrylatbasierte Haftklebstoffe weisen in diesem Vergleich ein deutlich geringeres Migrationspotenzial auf. Bei Druckfarben sind insbesondere Photoinitiatoren, Monomere, Oligomere und Additive migrationsrelevant; deshalb kommen im Lebensmittelumfeld bevorzugt UV-härtende Low-Migration-Farben zum Einsatz.
Für den Etikettendruck ist Migration unmittelbar relevant, sobald Etiketten auf Lebensmittel-, Pharma- oder Babynahrungsverpackungen eingesetzt werden. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 schreibt vor, dass Materialien im Lebensmittelkontakt keine Bestandteile in Mengen abgeben dürfen, die die Gesundheit gefährden oder die organoleptischen Eigenschaften eines Produkts unzulässig verändern. Die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 konkretisiert dies für Kunststoffe und wird sinngemäß auch auf Haftklebstoffe angewandt; sie definiert ein Overall Migration Limit von 10 mg/dm² sowie produktspezifische Specific Migration Limits. In Deutschland ergänzen die §§ 30 und 31 des LFGB diese Anforderungen. Prüfinstitute wie ISEGA zertifizieren Etikettenmaterialien auf Konformität mit diesen Vorschriften, wobei Migrationsprüfungen nach DIN EN 1186 (Gesamtmigration) und DIN EN ISO 177 (Weichmachermigration) durchgeführt werden. Etikettenhersteller sind verpflichtet, nach GMP-Grundsätzen zu produzieren und Konformitätserklärungen bereitzustellen. Für Einkäufer von Etiketten ist es entscheidend, gegenüber dem Lieferanten klar zu spezifizieren, ob direkter oder indirekter Lebensmittelkontakt vorliegt und welche Lebensmittelkategorien betroffen sind – nur so lassen sich geeignete Materialien und Klebstoffsysteme auswählen, die alle gesetzlichen Migrationsgrenzen zuverlässig einhalten.