Lebensmitteltauglicher Klebstoff

Ein lebensmitteltauglicher Klebstoff ist ein Klebstoff für Etiketten, der die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt erfüllt. Er darf bei normalem oder vorhersehbarem Gebrauch keine Bestandteile in Mengen auf Lebensmittel abgeben, die die Gesundheit gefährden, die Zusammensetzung des Lebensmittels unvertretbar verändern oder dessen organoleptische Eigenschaften wie Geruch, Geschmack und Aussehen beeinträchtigen. Umgangssprachlich wird der Begriff „lebensmittelechter Klebstoff“ synonym verwendet.

Technisch wird die Lebensmitteltauglichkeit dadurch nachgewiesen, dass die Klebstoffkomponenten auf einschlägigen Positivlisten für Lebensmittelkontaktmaterialien gelistet sind und Migrationstests mit Lebensmittelsimulanzien durch unabhängige Prüfinstitute belegen, dass die spezifischen und globalen Migrationsgrenzwerte eingehalten werden. Für Klebstoffe existiert in der EU derzeit keine spezifische Einzelmaßnahme; neben der Rahmenverordnung gilt in Deutschland insbesondere die BfR-Empfehlung XIV des Bundesinstituts für Risikobewertung, die zulässige Ausgangsstoffe und Verwendungsbedingungen für Klebstoffe im Lebensmittelkontakt definiert. In der Schweiz legt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entsprechende Anforderungen fest. Für Etiketten mit Kunststoffanteilen in direktem Lebensmittelkontakt ist ergänzend die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 relevant, die spezifische Migrationsgrenzwerte für Kunststoffkomponenten enthält. Klebstoffhersteller stellen für ihre lebensmitteltauglichen Produkte Konformitätserklärungen und technische Datenblätter bereit, die den Verwendungsbereich dokumentieren, etwa „geeignet für direkten Lebensmittelkontakt“ oder „Low-Migration“.

Für den Etikettendruck ist die korrekte Klebstoffauswahl in mehrfacher Hinsicht entscheidend. Etiketten, die direkt auf Lebensmitteln aufgebracht werden, etwa Aufkleber auf Obst oder Käserinde, erfordern ausdrücklich lebensmitteltaugliche Klebstoffe. Aber auch bei Etiketten auf Verpackungsaußenseiten kann eine Migration durch dünnwandige Kunststoffe oder über Schnittkanten nicht ausgeschlossen werden, sodass die Anforderungen der Rahmenverordnung ebenfalls greifen. Im Etikettendruck kommen als lebensmitteltaugliche Systeme vor allem Acrylat-Klebstoffe zum Einsatz, teils speziell für feuchte, gekühlte oder tiefgekühlte Untergründe formuliert, sowie Kautschuk-Klebstoffe für raue Oberflächen. Für den direkten Lebensmittelkontakt werden bevorzugt sogenannte Low-Migration-Klebstoffe verwendet, deren Formulierungen besonders streng auf Migrationsarmut geprüft sind. Ergänzend schreibt die Etikettierpraxis vor, dass Schnittkanten unbedruckt bleiben und ein Rand von mindestens 5 mm einzuhalten ist. Klebstoffwahl, Druckfarbe und Obermaterial müssen im Verbund betrachtet werden, da selbstklebende Etiketten als Schichtsystem aus Obermaterial, Klebstoffschicht und Liner funktionieren und alle Schichten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen gemeinsam erfüllen müssen.